Maßnahmen der sozialen Stadt Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplan 2024 - Öffentliche Auslage des Entwurfs des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.04.2024 bis 03.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Stadt Radebeul schreibt aktuell auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ihren seit 2018 bestehenden Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit fort. Ziel der Fortschreibung ist es, die durch den Verkehr hervorgerufene Lärmsituation nach 2018 erneut zu bewerten sowie gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm zu identifizieren. Der Fokus liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen von über drei Millionen Fahrzeugen im Jahr. Dies betrifft im Stadtgebiet insbesondere die Meißner Straße, Teile der Kötzschenbrodaer Straße und der durch das Stadtgebiet führenden S 84 bzw. BAB4.

Der fortgeschriebene Entwurf des Lärmaktionsplans (Fassung Februar 2024, erarbeitet vom Ing.büro IVAS Dresden) wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 05.03.2024 vorgestellt und von diesem zur Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben.

Der Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans, in der Fassung Februar 2024, wird in der Zeit

vom 02.04.2024 bis zum 03.05.2024

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss, im Dienstzimmer 1.15 bei Herrn Queißer (oder einen benannten Vertreter) zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die Einsichtnahme ist während der Sprechzeiten:

montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr möglich. Auf eine eventuelle Vertretungsregelung wird hingewiesen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann zudem während des o.g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, während der Dauer der Auslage – also bis zum 03.05.2024 - Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan schriftlich an die Stadt Radebeul, Pestalozzistraße 6, 01445 Radebeul (Stichwort Lärmaktionsplanung) oder per Mail an planung@radebeul.de einzureichen.

Radebeul, am 06.03.2024

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Stadtverwaltung Radebeul

Pestalozzistraße 8

Zimmer 1.15

Telefon: 0351 8311 941

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