Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des 2. geänderten Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 "Wasapark"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2023 bis 17.05.2023
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 20.03.2019 mit Beschluss SR 25/19-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 mit der Bezeichnung „Wasapark“ beschlossen; bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt am 01.05.2019.

Die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 09.05.2019 bis zum 12.06.2019 statt. Die Öffentliche Auslage erfolgte in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 17.06.2021.

Zur Klärung der Belange der Oberflächenentwässerung machte sich gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslage des geänderten Entwurfes erforderlich. Diese erfolgte vom 13.12.2021 bis zum 21.01.2022.

Unter Mitberücksichtigung der bisher eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planung nun erneut überarbeitet. Für den nunmehr 2. geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71 erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung.

Das Planungsziel besteht weiterhin in der Entwicklung des Areals zu einem vorwiegenden Wohnstandort in Geschossbauweise mit Beseitigung bzw. „Reparatur“ der städtebaulichen Missstände durch Überformung in den 70-80ziger Jahren des letzten Jahrhunderts.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Danach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.03.2023 mit Beschluss SEA 02/23-19/24 den 2. geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71, in der Fassung vom 10.02.2023, mit seinen benannten Planbestandteilen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71.

Der 2. geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71, in der Fassung vom 10.02.2023, bestehend aus:

  • Teil A Planzeichnung
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Vorhabenplan
  • Teil D Erschließungsplan
  • Teil E Begründung

wird in der Zeit vom:

11.04.2023 bis zum 17.05.2023

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, 1. Obergeschoss, bei Herrn Queißer im Zimmer 1.10 (bzw. auszugsweise im Schaukasten 1. OG),

während der Dienststunden:

Montag:           09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag:         09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch:         09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Donnerstag:     09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:            09.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Ein behindertengerechter Zugang (Fahrstuhl) ist gegeben.

Auf eine Vertretungsregelung wird hingewiesen.

Jedermann kann den 2. geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie seine Planbestandteile einschließlich der vorliegenden Fachgutachten einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der benannten Auslagezeiten bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der 2. geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die nachfolgend genannten Fachgutachten können während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Die Planunterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten neben den o.g. Planbestandteilen folgende umweltrelevante Fachgutachten:

  • Grünordnungsplan
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Bodengutachten
  • Schallschutzgutachten
  • Hydrologisches Gutachten
  • Verkehrsgutachten

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Radebeul, den 10.03.2023

 

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Tel. 0351 8311 941

Technisches Rathaus, Zimmer 1.10

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