Bebauungsplan Stadt Radebeul Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Auslage des Planentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 "Wasapark"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.12.2021 bis 21.01.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 20.03.2019 mit Beschluss SR 25/19-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 mit der Bezeichnung „Wasapark“ beschlossen; bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt am 01.05.2019.

Die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 09.05.2019-12.06.2019 statt. Die Öffentliche Auslage erfolgte in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 17.06.2021.

In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stellte sich heraus, dass Belange der Oberflächenentwässerung planerisch neu zu regeln sind. Nach diesbezüglicher Überarbeitung des Planes macht sich gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslage erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit im vorliegenden Planentwurf noch nicht berücksichtigt wurden. Eine Bewertung und Entscheidung über diese Stellungnahmen wird im weiteren Planverfahren vorgenommen.

Das Planungsziel besteht in der Entwicklung des Areals zu einem vorwiegenden Wohnstandort in Geschoßbauweise mit Beseitigung bzw. „Reparatur“ der städtebaulichen Mißstände durch Überformung in den 70-80ziger Jahren des letzten Jahrhunderts.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

Danach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 02.11.2021 mit Beschluss SEA 26/21-19/24 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71, in der Fassung vom 15.10.2021, mit seinen benannten Planbestandteilen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Dabei wurde gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vom 16.03.2021 sind im Rechtsplan (Teil A und Teil B) markiert.

Auf den Planteil D - Änderung zur Entwässerung des Plangebietes – wird explizit hingewiesen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71.

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71, in der Fassung vom 15.10.2021, bestehend aus:

  • Teil A Planzeichnung
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Vorhabenplan
  • Teil D Erschließungsplan
  • Teil E Begründung

wird in der Zeit vom:

13.12.2021 bis zum 21.01.2022

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt. Ein behindertengerechter Zugang (Fahrstuhl) ist gegeben.

Jedermann kann den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen zu den geänderten Belangen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Auf Grund der aktuellen coronabedingten Lage wird eine telefonische Anmeldung unter 0351-8311-941 dringend empfohlen, ggfs. gelten veränderte Öffnungs- und Zugangszeiten. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekanntgemacht.

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Radebeul, den 09.11.2021

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Tel: 0351 8311 941

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Teil C - Vorhabenplan
  • Teil D - Erschließungsplan Verkehrsanlagen
  • Teil D - Erschließungsplan - Änderung zur Entwässerung des Plangebietes
  • Teil E - Begründung
  • Teil E - Begründung Anlage Versickerungsberechnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.