Kontaktperson
Elisabeth Thomas
Mitarbeiterin Kulturreferat
Stadt Plauen
E-Mail: elisabeth.thomas@plauen.de
Telefon: 03741 / 291 2336
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
1 Projektbeschreibung
Das Kunstprojekt Stadtkunst Plauen 2023 wird im Rahmen des Kultursommers mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gefördert. Aus den eingereichten Beiträgen wird eine Jury, bestehend aus freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, eine Ausstellung zusammenstellen, aus denen wiederum bis zu zehn Beiträge mit einem Preisgeld von jeweils 100 EUR prämiert werden. Die Ausstellung wird in leerstehenden Schaufenstern im Stadtzentrum von Plauen präsentiert.
2 Geltungsbereich
2.1 Die Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Kunstprojekt
Stadtkunst Plauen (nachfolgend SKP-Projekt genannt). Veranstalter des SKP-Projektes ist die Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen (nachfolgend Veranstalter genannt).
2.2 Mit der Teilnahme am SKP-Projekt werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
3 Beginn und Teilnahme
3.1 Beginn des SKP-Projektes
Der Startschuss fällt am 10.05.2023 mit Bekanntgabe des Themas, das Grundlage für das SKP-Projekt ist. Dieses wird in der Presse am 10.05.2023, als auch unter www.plauen.de/kultursommer, bekannt gegeben.
3.2 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen im Alter von 14 bis 80+ Jahren, die zum Zeitpunkt des SKP-Projektes ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben. Minderjährige Teilnehmer sind nur zugelassen, wenn eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zur Teilnahme am SKP-Projekt vorliegt. Mit Unterschrift werden die Teilnahmebedingungen anerkannt, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Übertragung der Nutzungsrechte. Mit der Teilnahme wird bestätigt, dass die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
3.3 Einreichungen
Jede teilnahmeberechtigte Person kann ein Foto passend zum Thema einreichen. Der Teilnehmer hat sich bei Einreichung seiner Arbeit mittels Anmeldeformular mit seinen persönlichen Daten zu registrieren. Mit der Einreichung dieser Unterlagen erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter diese Daten für die Dauer des SKP-Projektes speichert und für die Durchführung und Abwicklung des SKP-Projektes verwendet. Der Veranstalter verpflichtet sich, die im Anmeldeprozess erhobenen personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben und ohne Einwilligung des Teilnehmenden nicht zu wettbewerbsfremden Zwecken zu nutzen. Es steht dem Teilnehmenden frei, jederzeit die Einwilligung in die Speicherung zu widerrufen und von der Teilnahme zurückzutreten. Auf Verlangen wird dem Teilnehmer jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er den Teilnehmer betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilt.
3.4 Auswahl der Preisträger
Nach Einreichung der Arbeiten wird eine Fachjury eine Ausstellung zusammenstellen und die jeweiligen Preisträger ermitteln. Diese werden im Nachgang an die Jurysitzung über ihre Auswahl per E-Mail benachrichtigt.
3.5 Zugelassene Formate / Präsentationsvorgaben
Das Foto wird durch den Teilnehmenden in digitaler Form unter www.plauen.de/kultursommer hochgeladen (JPG- Datei, Auflösung mindestens 300 dpi).
4 Jurierung, Preisvergabe, Ausstellung
4.1 Jurierung
Nach Einreichung der Beiträge wählt eine vom Veranstalter eingesetzte Jury, bestehend aus freischaffenden Künstlern, die besten Arbeiten für die Ausstellung aus und ermittelt daraus die Preisträger. Alle Beiträge sind für die Jurierung anonymisiert. Die Jury ist nicht verpflichtet, alle Preise zu vergeben. Die Juryentscheidung ist unangreifbar. Der Anspruch auf den Preis kann nicht abgetreten werden. Sollte die Preisverleihung aus technischen, organisatorischen oder anderweitigen Gründen nicht stattfinden können, informiert der Veranstalter die Preisträger umgehend.
Informationen über die Preisträger behält der Veranstalter bis zur Preisverleihung und
Eröffnung der aus dem SKP-Projekt resultierenden Ausstellung stillschweigend zurück. Die Preisträger werden nach Preisverleihung auf der Internetseite und in den sozialen Medien des Veranstalters veröffentlicht.
4.2 Preise und Preisverleihung
Bis zu zehn Beiträge werden mit einem Preisgeld von jeweils 100 EUR prämiert. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden entsprechend informiert und zur Preisverleihung eingeladen.
4.3 Ausstellung in leerstehenden Schaufenstern
Alle von der Jury prämierten und ausgewählten Beiträge werden in der Zeit vom 07.07.2023 bis zum 31.10.2023 in einer Ausstellung in leerstehenden Schaufenstern im Stadtzentrum von Plauen sowie online unter www.plauen.de/kultursommer präsentiert.
5 Urheber- und Nutzungsrechte
5.1 Rechteeinräumungen für Ausstellungen
Mit der Teilnahme ist der Teilnehmende mit der Veröffentlichung seiner Arbeit sowie der Nennung seines Namens und des Bildtitels in Ausstellungen und begleitender publizistischer Maßnahmen in Print- und Online-Medien sowie auf sozialen Plattformen des Veranstalters einverstanden.
5.2 Rechteeinräumungen an Veranstalter
Mit seiner Teilnahme berechtigt der Teilnehmer den Veranstalter, den eingereichten Beitrag zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt in allen Druckerzeugnissen (z. B. Kataloge, Poster, Plakate, Anzeigen in Zeitungen oder Magazinen etc.), auf den Websites des Veranstalters, in Ausstellungen, Online-Anzeigen und Bannerschaltungen, sowie auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters zu verwenden.
5.3 Urheberbenennungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich bei jeglicher Veröffentlichung im Zeitraum des SKP-Projektes dieses zu nennen. Je nach Medium ausgeschrieben oder versehen mit den Link-Namen der jeweiligen Social-Media-Kanäle.
5.4 Rechte Dritter
Der Teilnehmer versichert, dass der eingereichte Beitrag sein eigener ist und er mit der Einreichung keinerlei Rechte Dritter verletzt, widerrechtlich verwendet oder gegen sie verstößt – hierzu zählen u. a. Datenschutz-, Urheber-, Design- und Markenrechte, das Recht am eigenen Bild, Rechte am Sacheigentum und sonstige Rechte. Vor allem bedeutet dies, dass der Teilnehmende bei erkennbarer Abbildung von Personen das Einverständnis der abgebildeten Personen eingeholt hat. Es sei denn, die Person/en ist/sind nur Beiwerk. Bei erkennbarer Abbildung Minderjähriger muss zusätzlich das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Bei Minderjährigen ab 14 Jahren darf die Abbildung und Veröffentlichung auch bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht gegen den Willen des Minderjährigen erfolgen. Der Teilnehmer versichert, dass er Gebäude und Grundstücke, welche im Eigentum Dritter stehen, ausschließlich von öffentlich zugänglichen Stellen aus abbildet, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Eigentümers zur Abbildung und Veröffentlichung vor. Auf Verlangen kann der Veranstalter eine Kopie einer solchen schriftlichen Genehmigung vom Teilnehmer einfordern.
6 Mitwirkung des Teilnehmers
6.1 Freistellungsanspruch des Veranstalters
Sollten Dritte Ansprüche wegen der schuldhaften Verletzung ihrer Rechte durch den Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Beitrages gegenüber dem Veranstalter geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte und den Rechtsverfolgungskosten frei.
6.2 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer unterstützt den Veranstalter bei der Verteidigung nach besten Kräften und stellt dem Veranstalter insbesondere alle hierfür erforderlichen Unterlagen und Beweisstücke zur Verfügung. Dem Teilnehmer nach der Einreichung des Wettbewerbsbeitrages bekanntwerdende Beeinträchtigungen der übertragenen Rechte hat dieser dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
7 Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
7.1 Abbruch des SKP-Projektes
Der Veranstalter behält sich vor, das SKP-Projekt zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des SKP-Projektes nicht gewährleistet werden kann.
7.2 Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich unredlicher Hilfsmittel oder fremder Leistungen bei der Teilnahme bedienen.
8 Haftung
Der Veranstalter schließt jede Haftung für die Teilnahme am SKP-Projekt aus und haftet daher nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die aus der Teilnahme am SKP-Projekt resultieren.
9 Sonstiges
Der Rechtsweg zur Teilnahme an diesem SKP-Projekt ist ausgeschlossen. Mitarbeiter des Veranstalters sind von der Teilnahme am SKP-Projekt ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter und der Teilnehmende verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich mit der unwirksamen Regelung Gewollten am nächsten kommt.
10 Ablauf des SKP-Projektes
- Bekanntgabe des Themas am 10.05.2023 (siehe Pkt. 3.1)
- Einreichung eines Fotos zum Thema in digitaler Form bis spätestens 11.06.2023
- Preisverleihung am 07.07.2023 im Stadtzentrum Plauen
- Die Ausstellung ist vom 07.07.2023 bis zum 31.10.2023 zu sehen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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