Innenbereichssatzung Stadt Pirna Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung „Rudolf-Renner-Straße“ der Stadt Pirna (Entwurf)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 28.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Rudolf-Renner-Straße“ der Stadt Pirna

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 den Beschluss zur Aufstellung sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Rudolf-Renner-Straße“ der Stadt Pirna gefasst.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Rudolf-Renner-Straße“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 01.11.2024 wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Frist für die Auslegung beträgt einen Monat.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 434/7, 434/13 und 434/14 der Gemarkung Copitz mit einer Gesamtgröße von 1.400 m2. Das auf der rechten Elbseite gelegene Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch Einfamilienhausbebauung
  • Im Osten durch Mehrfamilienhausbebauung
  • Im Südosten durch Flächen des Beruflichen Schulzentrums „Friedrich Siemens“
  • Im Süden durch Grünland (Wochenendgrundstück)
  • Im Westen durch die Rudolf-Renner-Straße

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Mit der Ergänzungssatzung „Rudolf-Renner-Straße“ im Ortsteil Copitz beabsichtigt die Stadt Pirna, bislang dem Außenbereich zugeordnete Flächen entlang der Rudolf-Renner-Straße gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer straßenbegleitenden Wohnbebauung in Form von Einzel- und Mehrfamilienhausbebauung. Durch die städtebaulich verträgliche Nachverdichtung soll das bestehende Ortsbild harmonisch ergänzt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereichs sichergestellt werden.

Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de, über das Geoportal der Stadt Pirna oder per Landesportal Bauleitplanung über die unten genannte Website) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt

vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 13:00 Uhr                   

Di.        8:00 – 18:00 Uhr

Mi.       8:00 – 13:00 Uhr

Do.      8:00 – 18:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo -> Aktuelles -> Bekanntmachung -> Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de
    B-Pläne -> Planname auswählen -> der blaue Button führt zu den Dokumenten.
    Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
    Alle Bauleitpläne -> Behörde, Ort -> Pirna

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die Anlage 1: Umweltprüfung/Eingriffs-Ausgleichs-Plan.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

Tim Lochner

Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

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E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

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Am Markt 1/2

01796 Pirna

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E-Mail:    datenschutz@pirna.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. e der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 und 13a BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47a bis f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen wie z.B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung von EDV Betreuungs- und Wartungsverträgen können ggf. Auftragsverarbeiter einen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten haben.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die Kontaktdaten zur/zum Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten befinden sich im hinteren Teil des Amtsblattes der Stadt Pirna „Pirnaer Anzeigers“ unterhalb des Impressums oder auf der Website der Stadt Pirna www.pirna.de.

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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