Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2024 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Meiser Vogtland OHG Werk VI in Oelsnitz/Vogtl.“ bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 6. Mai 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst die Flurstücke Nr. 274/4, Teil von 274/3, Teil von 274/10, Teil von 274/14 und Teil von 273 jeweils der Gemarkung Voigtsberg und wird folgendermaßen umgrenzt:
Planungsziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO zur Betriebserweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes des Vorhabenträgers durch Errichtung einer neuen Werkhalle für Produktion, Montage und Logistik. Dies entspricht auch den Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§ 2a BauGB) durchgeführt.
Auf Grundlage des erstellten Planentwurfes mit Stand vom 20. Februar 2024 erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 8. April 2024 bis 29. April 2024 statt.
Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. möchte hiermit die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Zu diesem Zweck wird der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Meiser Vogtland OHG Werk VI in Oelsnitz/Vogtl.“ bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 6. Mai 2024 sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
10. März 2025 – 14. April 2025
im Internet unter www.oelsnitz.de Bürgerbeteiligungsportal, https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/oelsnitz-vogtl/startseite und auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die Auslegung der Entwurfsunterlagen in herkömmlicher analoger Form in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wie folgt abgegeben werden können:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.
Der Umweltbericht beschreibt und beurteilt die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Flächeninanspruchnahmen und ermittelt exakt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, die auftretenden Beeinträchtigungen auszugleichen. Der Umweltbericht nach § 2a BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen/Stellungnahmen sind verfügbar:
Mensch / Immissionsschutz:
Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Immissionsschutz vom 24.04.2024:
Das Schallschutzgutachten wurde mit Datum vom 24.06.2024 erstellt.
Ergebnis:
Fläche / Boden
Bodenschutz
Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Abfallrecht/Bodenschutz vom 24.04.2024:
Wasser / Wasserschutz
Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Wasserwirtschaft/Wasserrecht vom 24.04.2024
Diese Genehmigungsplanung wurde erstellt.
Pflanzen und Tiere / Naturschutz
Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Forstwirtschaft vom 24.04.2024:
Klima / Klimaschutz
Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme Landesamt für Archäologie vom 26.03.2024:
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an planung@oelsnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an die Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. zu senden oder während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Oelsnitz/Vogtl., den 10.02.2025
Mario Horn
Oberbürgermeister
Herr Ebert
Amtsleiter Bauamt Telefon: 037421 73-233 E-Mail: ebert@oelsnitz.de