Bebauungsplan Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Concordiablick" in Oelsnitz/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.07.2022 bis 05.08.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Concordiablick“ der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(Stand Mai 2022)

Der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Concordiablick“ an der Lugauer Straße in Oelsnitz/Erzgeb. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Concordiablick“ in Oelsnitz/Erzgeb. gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans der Stadt Oelsnitz/Erzgeb., bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und Umweltbericht mit Stand Mai 2022 liegen in der Zeit vom:

04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022

in der Stadtverwaltung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb., Gebäude 1, 2. Obergeschoss, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 22, Rathausplatz 1 in 09376 Oelsnitz/Erzgeb. während der Sprechzeiten:

Dienstag von              09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch von              09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag von          09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag von                 09.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Parallel dazu kann der Vorentwurf des Bebauungsplans der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. auf der Internetseite der Stadt (www.oelsnitz-erzgeb.com – unter der Auswahl: „Rathaus“ – „Informationen“ – „Bebauungspläne“) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Oelsnitz/Erzgeb., den 14. Juni 2022

Birkigt

Bürgermeister                                                                                     (Siegel)

Kontaktperson

Thomas Illmann

Sachgebietsleiter Bauverwaltung

Tel. 037298 / 38-200

E-Mail: t.illmann@oelsnitz-erzgeb.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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