Bebauungsplan Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung des Bebauungsplanes "Bürger- und Familienpark" in Oelsnitz/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 22.01.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG vom 20. Mai 2020) zum Planverfahren:

3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“

Der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat am 19.11.2020 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Beschluss gefasst, das Verfahren für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bürger- und Familienpark“ einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich für die 3. Änderung des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Lageplan dargestellt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für dieses Bauleitplanverfahren erfolgt auf Grundlage des § 3 (1) PlanSiG durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet. Der Vorentwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan „Bürger- und Familienpark“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung werden vom

04.01.2021 bis einschließlich 22.01.2021

im Internet unter der Internetadresse www.oelsnitz-erzgeb.com (unter der Auswahl: „Rathaus“ – „Informationen“ – „Bebauungspläne“) zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot im Auslegungszeitraum vom 04.01.2021 bis einschließlich 22.01.2021

in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.

Rathausplatz 1, Haus 1, Obergeschoss, Bauamt, Zimmer 22

09376 Oelsnitz/Erzgeb.

während folgender Sprechzeiten

Dienstag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr

für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Es besteht hier die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf verwiesen, dass nach gegenwärtiger Lage in Folge der COVID-19-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist.

Hinweise und Stellungnahmen können bis einschließlich 22.01.2021 schriftlich oder zur Niederschrift an die

Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb.

Bauamt, Rathausplatz 1

09376 Oelsnitz/Erzgeb.

bzw. per E-Mail an: info@oelsnitz-erzgeb.de

vorgebracht werden.

Oelsnitz/Erzgeb., den 01.12.2020

Birkigt

Bürgermeister                           (Siegel)

Kontaktperson

Sachbearbeiterin Bauverwaltung

Frau Lisa Schmiedek
E-Mail: schmiedek@oelsnitz-erzgeb.de

Sachgebietsleiter Bauverwaltung

Herr Thomas Illmann
E-Mail: t.illmann@oelsnitz-erzgeb.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.