Bebauungsplan Gemeinde Nünchritz Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Leckwitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.09.2023 bis 31.10.2023
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Planzeichnung

Gemeinde Nünchritz

Landkreis Meißen

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Leckwitz“ – Öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeinde Nünchritz beabsichtigt, südöstlich der Ortslage Leckwitz, zwischen der Staatsstraße S88, der Kreisstraße K8556 und der Ringstraße auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 318/1, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330 und 331, jeweils Gemarkung Leckwitz, eine Sondergebietsfläche für die Nutzung von Solarenergie auszuweisen. Der Umgriff der Planung ist dem beigefügten Lageplan (Auszug digitale Flurkarte) zu entnehmen.

Auf Antrag eines Vorhabenträgers wurde bereits am 03.09.2018 ein Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Leckwitz“ gefasst. Mit dem im Jahre 2020 erfolgten Ausscheiden des Vorhabenträgers war jedoch die Durchführung des Vorhabens gemäß den gültigen Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuches nicht mehr gegeben. Nachdem die vorgenannten Flächen eine große Eignung für die geplante Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage aufweisen und in der rechtwirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz – Glaubitz bereits als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen sind, wurde die Planung seit der Entwurfsphase als Angebotsbebauungsplan fortgeführt. Nachdem im bisherigen Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Leckwitz“ durch die zuständigen Behörden zahlreiche inhaltliche und formelle Beanstandungen geäußert wurden, wurde der Entwurf des Bebauungsplans komplett neu erstellt.

Ein Beschluss zur Änderung des Verfahrens wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz in der öffentlichen Sitzung am 17.07.2023 gefasst und der Änderungsbeschluss folgend ortsüblich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung wurde durch den Gemeinderat der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Leckwitz“ gebilligt und zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Leckwitz“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 03.07.2023, liegt im Rathaus Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, in 01619 Nünchritz in der Zeit

vom 25. September 2023 bis einschließlich 31. Oktober 2023

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden

Montag           08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr

Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag            08:00 – 11:00 Uhr

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Für eine gewünschte Einsichtnahme in die Unterlagen kann auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden unter der Telefonnummer 035265/50036 zur Vereinbarung eines Termines.

Weiterhin wird der Entwurf des Bebauungsplans auf der Homepage der Gemeinde Nünchritz unter www.nuenchritz.de unter der Rubrik Aktuelles Öffentliche Bekanntmachungen sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ Hauptportal / Beteiligungen zugänglich gemacht.

Gemäß § 2a BauGB wurde für den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Leckwitz“ ein Umweltbericht erstellt, welcher einen selbständigen Teil der Begründung bildet. Des Weiteren liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Rathaus der Gemeinde Nünchritz eingesehen werden:

  • IBU Coswig – Ingenieurbüro für Baugrund und Umwelttechnik: „Geotechnische Stellungnahme zu den Versickerungsverhältnissen FLST. 318/1, 319 bis 331, 01612 Nünchritz OT Leckwitz“ vom 18.12.2020 sowie ergänzende Erläuterung vom 18.10.2021 (Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser)
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Schreiben vom 11.12.2019 und 16.06.2020, mit Hinweisen auf Lage des Plangebiets in einem Vorbehaltsgebiet für Arten- und Biotopschutz gemäß Regionalplan 2019 und Feststellung, dass die vorgesehene Ausgleichspflanzung geeignet ist, das ökologische Verbundsystem zu unterstützen (Schutzgut Tiere u. Pflanzen / biologische Vielfalt),
  • Landratsamt Meißen, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 07.01.2020, mit Feststellung, dass Nachweis der ausreichenden Sickerfähigkeit des Untergrundes bisher nicht vorliegt und mit Hinweisen auf den Zustand des ehemaligen Fahrsilos. Schreiben vom 08.07.2020 mit Forderung, Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Versickerung darzulegen und Bedenkenäußerung zur Verschiebung des Nachweises in nachgelagerte Verfahren (Schutzgut Wasser),
  • Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 08.07.2020, mit Hinweisen zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zur Artenauswahl, Qualität von Saatgut und Gehölzen sowie zur Pflege auf den geplanten Grünflächen und zum Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmitteln (Schutzgut Tiere u. Pflanzen / biologische Vielfalt),
  • Landratsamt Meißen, Belange Abfall / Altlasten / Boden, Schreiben vom 07.01.2020, mit Hinweisen zu einem bestehenden Altstandort lt. SALKA, dem nötigen Vorgehen beim Auffinden von belasteten Bodenstellen und der Behandlung von kontaminierten bzw. der möglichen Verwendung von unbelastetem Bodenaushub (Schutzgut Boden),
  • Landratsamt Meißen, Belange Immissionsschutz, Schreiben vom 07.01.2020 und 08.07.2020, mit Hinweisen zur Vermeidung schädlicher Umweltbelastungen und Prämissen bei der Standortwahl der Trafostationen (Schutzgut Mensch / Bevölkerung),
  • Landratsamt Meißen, Belange Landwirtschaft, Schreiben vom 07.01.2020 und 08.07.2020, mit Hinweisen zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzter Fläche in ca. Größe von 5,0 ha mit Ackerzahl von 28 und zur nötigen zeitlichen Abstimmung mit dem Bewirtschafter der Flächen (Schutzgut Boden),
  • Landratsamt Meißen, Brand- und Katastrophenschutz, Schreiben vom 07.01.2020, mit Hinweisen zur nötigen Löschwassermenge, der Erreichbarkeit der Löschwasserentnahmestellen, der Befahrbarkeit mit Feuerwehrfahrzeugen und der Installation eines Not-Aus-Schalters (Schutzgut Mensch / Bevölkerung),
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 06.01.2020, mit Hinweisen zur radiologischen Situation, erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft wahrscheinlich nicht vorhanden (Schutzgut Mensch / Bevölkerung),
  • Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 04.12.2019, mit dem Hinweis, dass sich östlich an das Plangebiet angrenzend eine alte Sandgrube befand (Schutzgut Boden),
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Schreiben vom 09.01.2020, mit Hinweisen zur kleintiergerechten Ausbildung der Einzäunung und zur Anlage von naturnahen Grünstreifen sowie zur extensiven Pflege durch Mahd bzw. Beweidung (Schutzgut Tiere u. Pflanzen / biologische Vielfalt),
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Schreiben vom 08.01.2020, mit Zustimmung zur Planung unter Berücksichtigung ergänzender Aspekte (Durchführung Umweltprüfung, Erstellung Umweltbericht, Darstellung Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und zum Monitoring, Eingriffsbewertung gemäß Handlungsempfehlungen des Freistaates Sachsen); gegen Standortwahl bestehen keine Bedenken (Schutzgut Tiere u. Pflanzen / biologische Vielfalt),
  • Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 03.01.2020, mit dem Hinweis, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen durch die Planung betroffen sind (Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter).

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Nünchritz, 06.09.2023

Andrea Beger

Bürgermeisterin

 

 

Kontaktperson

Gemeinde Nünchritz

Frau Peupelmann

Glaubitzer Straße 10

01612 Nünchritz

 

Tel. 035265 - 500 37

Datenschutzerklärung

Mitteilungspflichtige Informationen bei einer Erhebung von Daten über das sächsische Beteiligungsportal entsprechend Art. 13 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Gemeinde Nünchritz führt ein gesetzlich vorgeschriebenes Bauleitplanverfahren durch. Zur Abgabe von Stellungsnahmen nutzt die Gemeinde Nünchritz das sächsische Beteiligungsportal. Hierbei werden je nach Abfrage ggf. personenbezogene Daten verarbeitet über welche wir Sie nachfolgend informieren möchten. 

 

 

Verantwortlicher:

 

Gemeinde Nünchritz, Glaubitzer Str. 10, 01612 Nünchritz

            Tel.:         035265 5000

            E-Mail:     post@nuenchritz.de

            Web:        www.nuenchritz.de

 

Gesetzlicher Vertreter:

Der/Die Bürgermeister/in

 

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist:

Frank Sommerfeld

Actus-IT

Obere Str. 28a

32108 Bad Salzuflen

            Tel.:         05222 921315

            E-Mail:     info@actus-it.de

            Web:        www.actus-it.de

 

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Zwecke:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren.

Im Rahmen dessen sind die Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit

dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Rechtsgrundlagen:

Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO i. V. m. §§ 3 ff BauGB

 

  1. Kategorien der erhobenen Daten:
  • Namen: Vor- und Nachname, akademischer Grad
  • Anschrift: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
  • Tel.Nr.: Festnetznummer, Mobilfunknummer
  • E-Mailadresse
  1. Quellen aus denen die erhobenen Daten stammen sofern sie nicht bei den betroffenen Personen erhoben wurden:
    • Eine Stellungnahme ist ohne Anmeldung und Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Registrierung der Bürgerinnen und Bürger im sächsischen Beteiligungsportal.
    • Sofern personenbezogenen Daten zu Registrierungszwecken verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Einwilligung der Nutzer und durch eine Direkterhebung der Daten bei der Registrierung.
  1. Kategorien von Empfängern der erhobenen Daten:

Die Daten können ggf. an verwaltungsinterne Stellen der Gemeinde weitergegeben werden. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

  1. Datentransfer in Drittländer:

Die Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt

 

  1. Zusätzliche Informationspflichten:

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten mindestens jedoch 30 Jahre als Spezialfall. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Rechte der betroffenen Person:

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DSGVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

 

Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

 

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen.

 

Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 

Die Aufsichtsbehörde ist:

 

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

 

* Mit DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung gemeint (Abl. EU v. 4.05.2016, L 119/1),

einsehbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679

 

 

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