Bebauungsplan Stadt Niesky Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 "Wohnbebauung Wiesenstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.09.2022 bis 01.11.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat von Niesky hat am 05.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 05.05.2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung in der Fassung vom 05.05.2022 wurden gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Niesky und schließt die Flurstücke 518/4 und 518/5 der Gemarkung Niesky Flur 4 ein.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“ ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 05.05.2022, liegt in der Zeit vom

27.09.2022 bis zum 01.11.2022

im Rathaus der Großen Kreisstadt Niesky, 02906 Niesky, Muskauer Str. 20/22, während folgender Zeiten

Dienstag, Mittwoch             9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag                           9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag                                   9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de  eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

               

Uhlemann                                                                                                                                          Niesky, 22.08.2022

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Fachbereich Technische Dienste

Barbara Giesel

Tel. 03588 2826-50

mail.  technische-dienste@niesky.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 zur Begründung

Informationen

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