Flächennutzungsplan Stadt Niesky Beschluss

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niesky OT Niesky, Ödernitz und Zeche Moholz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 07.11.2025 bis 06.11.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.02.2025 die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Niesky in der Planfassung vom 01.08.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 09.08.2024 beschlossen.

Mit Bescheid vom 13.10.2025, AZ: 3300-03-02-BLP-2290 hat das Landratsamt Görlitz die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Niesky OT Niesky, See, Ödernitz und Zeche Moholz gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Niesky OT Niesky, See, Ödernitz und Zeche Moholz wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Niesky OT Niesky, See, Ödernitz und Zeche Moholz wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Niesky unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die in Kraft getretene 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Niesky OT Niesky, See, Ödernitz und Zeche Moholz mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Niesky unter www.niesky.de eingestellt und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.de zugänglich gemacht.

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Nicole Schieber

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