Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2025 den Bebauungsplan Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage in See" in der Planfassung vom 09.08.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 03.04.2025 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Niesky unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Niesky unter www.niesky.de eingestellt und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.de zugänglich gemacht.
Nicole Schieber