Bebauungsplan Stadt Naunhof Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf der 1.Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Erdmannshainer Straße / Teilgebiet II“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.04.2021 bis 21.05.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Erdmannshainer Straße / Teilgebiet II“ in der Fassung vom 16.02.2021 samt Begründung gebilligt und in seiner Sitzung am 25.02.2021 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt. 

Das Plangebiet liegt an der Einmündung der Erdmannshainer Straße in die Staatsstraße und beinhaltet in der Gemarkung Erdmannshain die Flurstücke Nr. 291, 294/4,294/5, 294/3,295/25 (teilweise), 307/12, 307/13, 307/11, 62/7, 62/6, 352/6, 11/7 und 352/7 (s. Karte).

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

19.04.2021 bis einschließlich 21.05.2021

während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof aus.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist der Zugang zur Stadtverwaltung Naunhof während der o.g. Frist eingeschränkt. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung per Mail unter Hertel-Bauamt@naunhof.de oder telefonisch unter 034293/42140 möglich.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist während der Beteiligungsfrist über die Internetseiten

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html und 

www.bauleitplanung.sachsen.de

abrufbar. Für Rückfragen steht das Planungsbüro tiepelt architekten zur Verfügung:

tiepelt architekten

Beerendorfer Straße 1, 04509 Delitzsch

Telefon: 034202 33 91101 / E-Mail: jmg@tiepelt-architekten.de

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Stadt Naunhof

amt. Bauamtsleiter, Herr Hertel

Markt 1

04683 Naunhof

Tel: 034293/42140

E-Mail: Hertel-Bauamt@naunhof.de

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