Flächennutzungsplan Gemeinde Mulda/Sa. Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.10.2023 bis 21.11.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa., Vorentwurf 09/2023

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa. im Maßstab 1:12.500 einschließlich Begründung in der Fassung 09/2023 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. am 25.09.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, Stand 09/2023, liegt in der Zeit vom 17.10.2023 bis 21.11.2023

im Rathaus der Gemeinde Mulda/Sa., Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa., Zimmer 2.03, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Dienstag         von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr             und      von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag     von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr             und      von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag            von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-mulda.de/bekanntmachungen sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan in das Internet eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der oben genannten Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt und von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Kenntnis gesetzt.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Mulda/Sa., den 27.09.2023

Wiezorek

Bürgermeister

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Rico Bergmann

INGENIEURBÜRO Bauwesen GmbH Chemnitz

Untere Aktienstraße 12

09111 Chemnitz

Telefon 0371 4598-0

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen

Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Gemeinde Mulda/Sa.

Bürgermeister

Michael Wiezorek

Hauptstraße 59

09619 Mulda/Sa.

gemeinde@mulda.de

037320 868-0

3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

Gemeinde Mulda/Sa.

Datenschutzbeauftragter

Hauptstraße 59

09619 Mulda/Sa.

datenschutz@mulda.de

037320 868-0

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4.a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Sächsischen Gemeindeordnung zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (s. Punkt 5) vorgelegt.

Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4.b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in

Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Mitglieder der Gemeindevertretung und seiner Ausschüsse im Rahmen der Bauleitplanung
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.

6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden möchten, können Sie diesen wie folgt kontaktieren:

Postanschrift:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

(Bitte verwenden Sie für Ihren Schriftwechsel nur die Postanschrift.)

Hausanschrift:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Devrientstraße 5
01067 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax: 0351/85471 109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Anlage: Darstellung im geltenden F-Plan entsprechend Genehmigungstand
  • Anlage: Darstellung der Änderungsflächen
  • Anlage: Verschattungsgutachten
  • Anlage: Sichtfeldanalyse

Informationen

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