Die am 29.04.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mulda/Sa. in der Fassung 04/2024 (Beschluss Nr. 2024/06/02) wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Mittelsachsen vom 20.06.2024, Aktenzeichen: 1.20.1.621.3 – 24B170056, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung 04/2024 mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung (Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa., Bauamt, Zimmer 2.03) während der Öffnungszeiten
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die o. g. Planunterlagen werden zusätzlich nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Webseite der Gemeinde Mulda unter www.gemeinde-mulda.de sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan (Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen) veröffentlicht.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus nebenstehender Abbildung deutlich.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Mulda/Sa. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Abbildung:
Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Mulda/Sa.
Mulda/Sa., den 18.07.2024
gez. Wiezorek
Bürgermeister
Gemeinde Mulda/Sa.
Hauptstraße 59
09619 Mulda/Sa.
Telefon: 037320 868-0
EMail: gemeinde@mulda.de