Flächennutzungsplan Gemeinde Mulda/Sa. Beschluss

Genehmigung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mulda/Sa.

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.08.2024 bis 04.08.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Die am 29.04.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mulda/Sa. in der Fassung 04/2024 (Beschluss Nr. 2024/06/02) wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Mittelsachsen vom 20.06.2024, Aktenzeichen: 1.20.1.621.3 – 24B170056, genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung 04/2024 mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung (Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa., Bauamt, Zimmer 2.03) während der Öffnungszeiten

Dienstag         von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr             und      von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag     von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr             und      von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag            von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die o. g. Planunterlagen werden zusätzlich nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Webseite der Gemeinde Mulda unter www.gemeinde-mulda.de sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan (Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen) veröffentlicht.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus nebenstehender Abbildung deutlich.

Bekanntmachungsanordnung:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Mulda/Sa. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung des Flächennutzungsplanes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  1. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
  1. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und
  1. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Mulda/Sa. unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Abbildung:

Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Mulda/Sa.

Mulda/Sa., den 18.07.2024     

gez. Wiezorek

Bürgermeister                                                     

Kontaktperson

Gemeinde Mulda/Sa.

Hauptstraße 59

09619 Mulda/Sa.

Telefon: 037320 868-0

EMail: gemeinde@mulda.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.