Der Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. hat am 27.05.2024 in seiner öffentlichen Sitzung mit Beschluss 2024/07/08 den Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark Zethau“ der Gemeinde Mulda/Sa. als Satzung beschlossen.
Die Satzung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark Zethau“ der Gemeinde Mulda/Sa. in Kraft.
Jedermann kann die o.g. Ausfertigung der Satzung mit Begründung einschließlich Umweltbericht, Anlagen und zusammenfassender Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung (Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa., Bauamt Zimmer 2.03) während der Öffnungszeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die Planunterlagen sind gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auch im Internet unter der Adresse www.gemeinde.mulda.de zu finden und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich.
Der Geltungsbereich umfasst drei Teilbereiche und liegt in der Gemarkung Zethau und wird aus nebenstehender Abbildung deutlich.
Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Abbildung:
Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark Zethau“ der Gemeinde Mulda/Sa.
Mulda/Sa., den 18.07.2024
gez. Wiezorek
Bürgermeister
Gemeinde Mulda/Sa.
Hauptstraße 59
09619 Mulda/Sa.
Telefon: 037320 868-0