Bebauungsplan Gemeinde Mulda/Sa. Frühzeitige Beteiligung

Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 06 "Solarpark Zethau" der Gemeinde Mulda/Sa.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2022 bis 18.01.2023
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 06 „Solarpark Zethau" der Gemeinde Mulda/Sa.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark Zethau" der Gemeinde Mulda/Sa. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur großflächigen Nutzung der Solarenergie in der Gemeinde.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans geht aus beistehender Abbildung bzw. den Planunterlagen selbst hervor.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 06 „Solarpark Zethau" der Gemeinde Mulda/Sa. mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 11/2022) wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. am 28.11.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark Zethau" der Gemeinde Mulda/Sa., bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), liegt zusammen mit seiner Begründung in der Zeit vom

19.12.2022 bis 18.01.2023

in der Gemeindeverwaltung Mulda/Sa., Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa., 1. Obergeschoss, Raum 2.03, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-mulda.de/bekanntmachungen einsehbar.

Um eine vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen im Bauamt bzw. zur Abgabe mündlicher Stellungnahmen zur Niederschrift unter den Tel.-Nr. +49 37320 868-12 oder per E-Mail (hauptamt@mulda.de) wird gebeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Die Informationen finden sich auch hier unter "Informationen" --> "Datenschutzerklärung".

Mulda/Sa., den 29.11.2022

Bürgermeister Michael Wiezorek

Kontaktperson

M. Sc. Matthias Geißler

INGENIEURBÜRO Bauwesen GmbH Chemnitz

Untere Aktienstraße 12

09111 Chemnitz

E-Mail: geissler@ibb-chemnitz.com

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Gemeinde Mulda/Sa.: Bebauungsplan Nr. 06 "Solarpark Zethau" der Gemeinde Mulda/Sa. (Stand 11.2022)

1.1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Michael Wiezorek

Anschrift: Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa.

E-Mail-Adresse: hauptamt@mulda.de

Telefonnummer: 037320 868-0

1.2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Klaus-Dieter Neumann

Anschrift: Forstweg 42, 09599 Freiberg

E-Mail-Adresse: datenschutz@mulda.de

Telefonnummer: 03731 71161

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Kommune zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren, hier zur Durchführung der Erstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa..

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeinde Mulda/Sa. oder im Auftrag dieser durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 bis 4 c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. der SächsDSG sowie dem BauGB als Fachgesetz.

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Gemeinderäten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Kommune eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de).

Gegenstände

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  • Dokumente

Informationen

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