Flächennutzungsplan Gemeinde Mulda/Sa. Erneute Beteiligung

Flächennutzungsplan der Gemeinde Mulda/Sa., Entwurf 05/2022 - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.06.2022 bis 15.07.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. hat am 23.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa., in der Fassung 05/2022 und die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung 05/2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung § 3  Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus:

  • Planzeichnung M 1:5.000,
  • dazugehöriger Begründung mit dem Umweltbericht und
  • 3 Anlagen
    • Anlage 1: Schutzgebiete
    • Anlage 2: Luftleitbahnen
    • Anlage 3: Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Die Gemeinde hat nach § 3 Abs. 2 BauGB die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Dies umfasst die folgenden Stellungnahmen einschließlich Angaben der Art der Information.

Landesdirektion Sachsen:

  • Brachflächen sind differenziert zu betrachten
  • Entwicklungsflächen an der Frauensteiner Straße, Geleitstraße, Dorfstraße zw. Nr. 15 und 24, Helbigsdorf östl. Nr. 36/39, Zethau zw. Nr. 123 und 129 sind in Bezug auf die Zersiedelung zu beurteilen und naturschutzfachliche Belange zu prüfen (spezieller Artenschutz, Vorbehalts- und Vorranggebiete Artenschutz)
  • Freiflächen-, Ortsbild-, Denkmal-, Naturschutz und Schutzgebietsüberschneidungen sind u.a. an der Oststraße 7, Dorfstraße 19, zwischen Talstraße 2 bis 5 zu prüfen
  • Biotope sollten nachrichtlich vermerkt werden
  • Es existieren moderat erhöhte Hintergrundgehalte bzgl. Schwermetallen im Plangebiet

Planungsverband Region Chemnitz:

  • Zu ergänzen sind die Grünzäsur östlich von Zethau, die Kulturlandschaft Großhartmannsdorfer Teiche, festgelegte Radonvorsorgegebiete, Schutzzonen des Tiefbrunnen Zethau, Hinweise auf Landschaftsschutz-Plangebiet sowie erneuerbare Energien

Landratsamt Mittelsachsen:

  • Zu ergänzen sind Hinweise zur Erosionsproblematik, zu unbekannten Bodenverunreinigungen, zu Schutzgebieten, zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten, zum Gewässerumgang, zu Oberflächenwasserkörper (vollständige Steckbriefe sind als Anlage dem Umweltbericht beigefügt), zum Brandschutz, zum Arten-, Biotop- und Klimaschutz, zur Eingriffsregelung und zu gebietseigenen Gehölzen
  • Der Landschaftsplan aus 2002 überschreitetdie Aktualitätsschwelle von 5 Jahren
  • Betroffen sind gesetzlich geschützte Biotope, Kaltluftabflussbahnen, Schutzgebiete und einzuhaltende Abstände an Gewässerrandstreifen
  • Das Vorkommen verschiedener Artengruppen ist zu prüfen
  • Es ist eine strategische Umweltprüfung in einem Umweltbericht darzustellen
  • Erhebliche Bedenken bestehen gegenüber Bauflächendarstellungen bei Zethau vor dem Kinderhaus (Überflutungs-/Retentionsraum) sowie gegenüber der Radwegdarstellung auf der ehem. Kleinbahnlinie
  • Maßnahmenflächen für Natur und Landschaft sind zu ergänzen entlang der Aue des Chemnitzbachs, an den Zethaubach-Quellzuflüssen, entlang des Helbigsdorfer Bachs und entlang der Quellbereiche Richtung Müdisdorf

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:

  • Hinweise sind zu ergänzen zu geologisch-hydrogeologischen Verhältnissen und erosionsgefährdeten Abflussbahnen
  • Es liegen keine Anhaltspunkte für radiologische Hinterlassenschaften vor

Grüne Liga Sachsen e.V.:

  • Bedenken werden vorgebracht zum Hochwasserrückhaltebecken Mulda und gegenüber den Bauflächendarstellungen Geleitstraße, Frauensteiner Straße, Dorfstraße zw. Nr. 15 und 24, Gewerbe Oststraße und Chemnitzer Straße 15

Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland:

  • Die Baufläche Geleitstraße befindet sich in Schutzzone 2 des Naturparks

Der Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa. incl. Anlagen Stand 05/2022 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 in der Gemeindeverwaltung Mulda/Sa., Rathaus, Bauamt Zi. 2.03, Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa. während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Gemeinde Mulda/Sa. unter www.gemeinde-mulda.de/bekanntmachungen sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan zugänglich gemacht. Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt vorgebracht werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Um eine vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen im Bauamt bzw. zur Abgabe mündlicher Stellungnahmen zur Niederschrift unter den Tel.-Nr. 0373206 868-12 oder per E-Mail (hauptamt@mulda.de) wird gebeten.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 S. 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mulda/Sa., den 30. Mai 2022

 

gez. Wiezorek

Bürgermeister                                                    

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Rico Bergmann

INGENIEURBÜRO Bauwesen GmbH Chemnitz

Untere Aktienstraße 12

09111 Chemnitz

Telefon 0371 4598-0

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan-verfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Gemeinde Mulda/Sa.: Entwurf Flächennutzungsplan Stand 05/2022

1.1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Michael Wiezorek

Anschrift: Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa.

E-Mail-Adresse: hauptamt@mulda.de

Telefonnummer: 037320 868-0

1.2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Klaus-Dieter Neumann

Anschrift: Forstweg 42, 09599 Freiberg

E-Mail-Adresse: datenschutz@mulda.de

Telefonnummer: 03731 71161

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Kommune zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren, hier zur Durchführung der Erstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa..

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeinde Mulda/Sa. oder im Auftrag dieser durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 bis 4 c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. der SächsDSG sowie dem BauGB als Fachgesetz.

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Gemeinderäten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Kommune eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de).

 

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