Bebauungsplan Stadt Löbau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Löbau West B 178"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.11.2020 bis 22.12.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG  

Bebauungsplan „Löbau-West B178“, Öffentliche Auslegung 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 06. September 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Löbau-West B178“ beschlossen. In der Sitzung am 05.11.2020 wurde die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches beschlossen sowie der Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Umweltprüfung erfolgte im Aufstellungsverfahren. Ein Umweltbericht wurde erstellt und dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan übernommen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes mit einer verträglichen grünplanerischen Einbindung der Bebauung in den Landschaftsraum.

Hingewiesen wird darauf, dass außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereiches Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt sind (sh. Übersichtsplan externe Kompensationsmaßnahmen). Diese beinhalten Entsiegelungsmaßnahmen auf folgenden Flurstücken:

Bellwitz Nr. 340/3; Eiserode Nr. 191/17; 218/5; 194/3; Kleinradmeritz Nr. 279/a; 279; 294/3; 294/4; 299/3; Lautitz Nr. 36/5; 446; 116/3; 583; 584; Löbau Nr. 383/13; 820/1; 491/14; 491/29; 491/34; 899/19; 899/20; 899/27; 899/28; 899/29; 899/30; 899/38; 899/40; 902/10; 1323; 1330; 1332; 1345; 1358/1; 1375/1; 1358/3; 1374/1; 1185e; Dürrhennersdorf Nr. 1147/1; Rosenhain Nr. 218/1; 585/1; 585/2; 730; Unwürde/Laucha Nr. 418/14; Wohla Nr. 218/2.

Weitere Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes sind auf folgenden Flurstücken vorgesehen: Gem. Altlöbau Nr.537/1; 540/1; 543/1; 549/1; 555/1; 555/10; 555/12; 536/l; 536/k; 536i; 536/g; 536h; 536/f und 570; Gem. Unwürde/Laucha Nr. 120/5; Gem. Eiserode Nr. 189/8.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Untersuchungen und Gutachten

vom 16. November bis einschließlich 22. Dezember 2020

in der Stadtverwaltung Löbau, Rathaus, Foyer, Altmarkt 1, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag, Mittwoch und Freitag                von 9 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag                                                 von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                                             von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung). Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter (03585) 450401 oder per E-Mail unter bauamt@loebau.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/loebau/startseite und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 14. November 2019 zum landesplanerischen Grundsatz der Verminderung der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke,
  • Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Schreiben vom 15. November 2019 zur raumbedeutsamen Nutzung Landwirtschaft,
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 04. November 2019 zur archäologische Relevanz des Plangebietes,
  • Landesamt für Straßenbau, Verkehr NL Bautzen, Schreiben vom 14. November 2019 zu Belangen der planfestgestellten Kompensationsflächen der B 178n,
  • Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Schreiben vom 15. November 2019 zu Belangen Kompensation durch Entsiegelung, klimatologischer Freiflächensicherungsbedarf, Entwässerungskonzept, Artenschutzbelange,
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 06. Januar 2020 zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie (Baugrundsituation/-untersuchungen, hydrogeologische Verhältnisse, Bohrdaten). 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind

  • im Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht, der Planzeichnung und der Kartierung der Biotoptypen,
  • in den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behördenbeteiligung,
  • in den Gutachten zu Baugrund, hydrogeologischen Verhältnissen, Schall, Immissionen und Artenschutz      

verfügbar:

  • Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:
    Einflüsse der gewerblichen Nutzung auf schützenswerte Immissionsorte, Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbe- und Verkehrslärm,
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
    Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan, Artenschutzfachliches Gutachten, Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere, ganzjährig geschützter Arten und ausgewählter Brutvogelarten (insbesondere Zauneidechse, Fledermäuse, Feldlerche, Wiesenschafstelze, Knoblauchkröte), Einschätzung der besonderen artenschutzrechtlichen Belange, Maßnahmen zum Schutz und Erhalt
  • Schutzgut Boden:
    Ausführungen zur Leistungsfähigkeit des Bodens, Auswirkungen auf den Boden und den Versiegelungsgrad, Bodenverlust als Folge der Bebauung, Altlastensituation
  • Schutzgut Wasser:
    Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Einflüsse auf die Versickerung des Niederschlagswassers,  Regenwasserrückhaltung für das Baugebiet
  • Schutzgut Klima/Luft:
    Aussagen zu Einflüssen auf stadtklimatische Funktionen und Luftaustausch und lufthygienischen Maßnahmen
  • Schutzgut Landschaftsbild/Erholung:
    Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbilds, Aussagen zur Durchgrünung und zum Erhalt und Ergänzung prägender Grünstrukturen
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
    Aussagen von Bodendenkmalen
  • Eingriff in Natur und Landschaft:
    Eingriffsbewertung, grünordnerische Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich (Baumpflanzungen, Pflanzgebote, extensive Dachbegrünung) in der Begründung mit Umweltbericht
  • Alle umweltbezogenen Schutzgüter:                                                                             Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung; Untersuchung von Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen in Hinblick auf Lärm-, Schadstoff- und andere störende Immissionen, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts, insbesondere Regenwasser sowie Beeinträchtigungen der Fauna; Eingriffsbewertung und Untersuchung des Ausgleichserfordernisses

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Löbau, 06.11.2020                                                                                   gez.  Buchholz

                                                                                                                 Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Löbau
Altmarkt 1
02708 Löbau

Oberbürgermeister Dietmar Buchholz

Telefon:   03585 / 450-0
Fax:         03585 / 450-450
E-Mail:     info@loebau.de

Leiter Bauamt Albrecht Gubsch

Telefon:   03585 / 450-401
Fax:         03585 / 450-402
E-Mail:    bauamt@loebau.de

Datenschutzerklärung

Informationspflicht gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Gemäß Artikel Art. 6 Abs. 1 der DSGVO  und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können sowie für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die  Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail Adresse zustimmen.

Stellungnahmen ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren Art. 13 u. 14 DSGVO

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Verantwortlicher:        Große Kreisstadt Löbau

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:         info@loebau.de

Telefonnummer:        03585 450-0

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlicher:        Marcus Scholz

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:         marcus.scholz@loebau.de

Telefonnummer:        03585 450-111

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum 

Bebauungsplan “Löbau-West B 178“ - Öffentliche Auslegung Entwurf

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 & 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 SächsDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten 

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Name, Adresse & sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

 Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadtrat zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind

 5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht des Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.