Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Lichtentanne Öffentliche Auslegung

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „VERBRAUCHERMARKT SCHÖNFELS“ GEMEINDE LICHTENTANNE

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.11.2020 bis 30.12.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Schönfels“ Gemeinde Lichtentanne, Stand: Entwurf 09/2020

Der Gemeinderat Lichtentanne hat in öffentlicher Sitzung am 26.10.2020 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Schönfels“ Gemeinde Lichtentanne gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 29.04.2019 zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Vorhabens zu erweitern. Ferner wurden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und dem Teil B – Text, in der Fassung vom September 2020 beschlossen, die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht gebilligt und diese Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Lichtentanne wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) zur Anwendung kommen.

Der 0,93 ha große Geltungsbereich beinhaltet in der Gemarkung Schönfels das Flurstück Fl.-Nr. 544 vollständig sowie Teile der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 89/1, 513/1, 513/2, 514/1, 545 und 645. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Verbrauchermarkts mit insgesamt max. 1.090 m² Verkaufsfläche in einem Discounter mit angeschlossen Bäcker- und Fleischerfilialtheken samt Imbiss / Café sowie der dazu notwendigen verkehrs- und stadttechnischen Erschließungen. Die Erreichbarkeit des Marktes zu Fuß von der Bushaltestelle Schönfels, Abzw Am Liebberg und per Fahrrad soll durch eine Querungshilfe an der Neumarker Straße (B 173) sichergestellt werden.

Die Entwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan in der Fassung vom September 2020, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung Maßstab 1 : 500,
  • Teil B – Text,
  • Begründung mit Umweltbericht und insgesamt 7 Anlagen:
  • Anlage 1        Bestandserfassung 09/2019
  • Anlage 2        Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung 07/2019
  • Anlage 3        Auswirkungsanalyse Verbrauchermarkt 10/2019
  • Anlage 4        Verkehrsuntersuchung Zufahrt Verbrauchermarkt 07/2019
  • Anlage 5        Abstimmung Entwässerung mit Unterer Wasserbehörde 09/2020
  • Anlage 6        Artenlisten für Anpflanzungen
  • Anlage 7        Vorgaben des LRA Zwickau zum Brand- und Katastrophenschutz

liegen in der Zeit vom 23.11.2020 bis zum 30.12.2020 in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne, Bauamt, Hauptstraße 69 in 08115 Lichtentanne öffentlich aus und können gemeinsam mit den unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen während der nachfolgenden Zeiten von jedermann kostenlos eingesehen werden:

Montag                 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag               09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch               09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag           09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag                  09:00 – 11:30 Uhr.

Damit der Infektionsschutz gewährleistet werden kann, ist vor einem persönlichen Kontakt eine Terminvereinbarung per Telefon (03 75/ 56 97 - 117) oder E-Mail (bauamt@gemeinde-lichtentanne.de) erforderlich.

Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gleichzeitig zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde https://www.gemeinde-lichtentanne.de/inhalte/lichtentanne/_aktuelles/aktuelles sowie auf dem zentralen Internetportal des Freistaats Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen eingestellt und darüber zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich sowie während der oben genannten Zeiten mündlich oder fernmündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@gemeinde-lichtentanne.de übermittelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem SächsDSG im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Schönfels“ Gemeinde Lichtentanne. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

DIN-Normen und VDI-Richtlinien können in der zumutbar nahgelegenen DIN-Auslegestelle Westsächsische Hochschule Zwickau (FH) Hochschulbibliothek, Normen-Infopoint, Klosterstraße 3 in 08056 Zwickau eingesehen werden. Damit sind Normaktualität und Vollständigkeit gewährleistet.

Folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, sind verfügbar:

  • Umweltbericht (Entwurf) Stand September 2020 mit Aussagen zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Tiere, Pflanzen, Wasser, Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter
  • Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung vom 15.07.2019, Autor: igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.01.2020
    • Hinweise zu Radioaktivität, Radonschutz, Geologie, Baugrund, Regenwasserversickerung
  • Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte vom 04.11.2019
    • archäologische Relevanz des Vorhabenareals erfordert archäologische Grabungen vor Bodeneingriffen
  • Landratsamt Zwickau, Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz vom 10.02.2020
    • Hinweise zu Planung / Genehmigung / Erlaubnis bezüglich Abwasserentsorgung und  Versickerung
    • Mischgebiets-Immissionsschutzanspruch der Gebäude Schafberg 5 und 9 gegeben – konkreter Nachweis spätestens im Baugenehmigungsverfahre
    • bodenschutzrechtliche Bedenken – Alternativenprüfung, insbes. Innenbereichsverdichtung und Brachflächenrevitalisierung
    • Anregung zu mind. 4 – 5 m breiter gestaffelter Baumhecke zur Randeingrünung
    • Anregung zu naturnaher Gestaltung des Regenrückhalteraums
    • Bedenken wegen dauerhaften Entzugs landwirtschaftlicher Nutzfläche
  • Regionalbauernverband Westsachsen e.V. vom 31.01.2020
    • Ablehnung des geplanten Entzugs von Landwirtschaftsfläche, besser Recycling vorhandener bebauter Flächen

Diese Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an den Anschlagtafeln der Gemeinde Lichtentanne und zusätzlich aufgrund des PlanSiG im Amtsblatt der Gemeinde Lichtentanne vom 20.11.2020.

Lichtentanne, 05.11.2020

Tino Obst        

Bürgermeister

Anlage

Auszug aus der Planzeichnung zum Entwurf vom September 2020

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Lichtentanne

Bauamt

Hauptstraße 69

08115 Lichtentanne

03 75/ 56 97 - 117

bauamt@gemeinde-lichtentanne.de

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