Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Schönfels“ Gemeinde Lichtentanne, Stand: Entwurf 09/2020
Der Gemeinderat Lichtentanne hat in öffentlicher Sitzung am 26.10.2020 beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Schönfels“ Gemeinde Lichtentanne gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 29.04.2019 zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Vorhabens zu erweitern. Ferner wurden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und dem Teil B – Text, in der Fassung vom September 2020 beschlossen, die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht gebilligt und diese Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Lichtentanne wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) zur Anwendung kommen.
Der 0,93 ha große Geltungsbereich beinhaltet in der Gemarkung Schönfels das Flurstück Fl.-Nr. 544 vollständig sowie Teile der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 89/1, 513/1, 513/2, 514/1, 545 und 645. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Verbrauchermarkts mit insgesamt max. 1.090 m² Verkaufsfläche in einem Discounter mit angeschlossen Bäcker- und Fleischerfilialtheken samt Imbiss / Café sowie der dazu notwendigen verkehrs- und stadttechnischen Erschließungen. Die Erreichbarkeit des Marktes zu Fuß von der Bushaltestelle Schönfels, Abzw Am Liebberg und per Fahrrad soll durch eine Querungshilfe an der Neumarker Straße (B 173) sichergestellt werden.
Die Entwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan in der Fassung vom September 2020, bestehend aus:
liegen in der Zeit vom 23.11.2020 bis zum 30.12.2020 in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne, Bauamt, Hauptstraße 69 in 08115 Lichtentanne öffentlich aus und können gemeinsam mit den unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen während der nachfolgenden Zeiten von jedermann kostenlos eingesehen werden:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:30 Uhr.
Damit der Infektionsschutz gewährleistet werden kann, ist vor einem persönlichen Kontakt eine Terminvereinbarung per Telefon (03 75/ 56 97 - 117) oder E-Mail (bauamt@gemeinde-lichtentanne.de) erforderlich.
Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gleichzeitig zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde https://www.gemeinde-lichtentanne.de/inhalte/lichtentanne/_aktuelles/aktuelles sowie auf dem zentralen Internetportal des Freistaats Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen eingestellt und darüber zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich sowie während der oben genannten Zeiten mündlich oder fernmündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@gemeinde-lichtentanne.de übermittelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem SächsDSG im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Schönfels“ Gemeinde Lichtentanne. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
DIN-Normen und VDI-Richtlinien können in der zumutbar nahgelegenen DIN-Auslegestelle Westsächsische Hochschule Zwickau (FH) Hochschulbibliothek, Normen-Infopoint, Klosterstraße 3 in 08056 Zwickau eingesehen werden. Damit sind Normaktualität und Vollständigkeit gewährleistet.
Folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, sind verfügbar:
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
Diese Bekanntmachung erfolgt ortsüblich an den Anschlagtafeln der Gemeinde Lichtentanne und zusätzlich aufgrund des PlanSiG im Amtsblatt der Gemeinde Lichtentanne vom 20.11.2020.
Lichtentanne, 05.11.2020
Tino Obst
Bürgermeister
Anlage
Auszug aus der Planzeichnung zum Entwurf vom September 2020
Gemeindeverwaltung Lichtentanne
Bauamt
Hauptstraße 69
08115 Lichtentanne
03 75/ 56 97 - 117
bauamt@gemeinde-lichtentanne.de