Terminvereinbarung Gemeinde Lichtentanne Moderne Verwaltung

Anfrage Anmietung Café im Bürgerhaus Lichtentanne

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2025 bis -
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Das Café im Bürgerhaus Lichtentanne

Das Café befindet sich im Erdgeschoss und hat eine Fläche von ca. 29 m²; der unbeheizte Wintergarten ist 17,5 m² groß. Es kann für private Feierlichkeiten, Tagungen, etc. genutzt werden. Die Nutzungsgebühr beträgt 150 Euro pro Tag bzw. 75 Euro für 3 Stunden zzgl. 100 Euro Kaution.

In den Räumen befinden sich 4 große Tische mit 28 Stühlen sowie eine Küchenzeile mit Geschirr und elektrischen Geräten (Mikrowelle, Doppel-Kaffeemaschine, Wasserkocher, 2-er Kochplatte, Musikanlage).

Hier können Sie eine Terminanfrage für das Café stellen. Diese wird von der Gemeindeverwaltung Lichtentanne geprüft und Sie werden per E-Mail entsprechend benachrichtigt. Die Nutzungsbedingungen für das Café finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

Aus technischen Gründen müssen Sie zusätzlich zum gewünschten Tag auch die Uhrzeit (immer ab 08:00) auswählen. Die tatsächlichen Uhrzeiten für Übergabe und Rückgabe des Raumes vereinbaren Sie dann selbstverständlich individuell mit unserer Mitarbeiterin.

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Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung Anfrage Anmietung Café .

Ort: Hauptstraße 39, 08115 Lichtentanne

Anfrage einer ganztägigen oder 3-stündigen Vermietung des Cafés im Bürgerhaus Lichtentanne

Ihre Buchung

Anfrage Anmietung Café

Kontakt

Frau Wild

Gebäudeverwaltung
Sachgebiet Bauamt

Telefon 0375 5697-135

Teilnahmebedingungen

Für die Nutzung der Räumlichkeit erhebt die Gemeinde Lichtentanne ein Nutzungsentgelt und Kaution in folgender Höhe:

  • ganztägige Nutzung: 150 Euro + 100 Euro Kaution
  • 3 Stunden Nutzung:    75 Euro + 100 Euro Kaution

ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Die Räumlichkeiten werden in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben. Der Nutzer überzeugt sich davon bei der Übergabe. Beanstandungen sind dabei sofort mitzuteilen.

Nach Abschluss der Nutzung gibt der Nutzer die Räumlichkeiten/ Gegenstände im Zustand der Übergabe zurück. Das Reinigungsmaterial steht in der Toilette EG „behindertengerecht“ bereit. Der entstandene Abfall ist durch den Nutzer in die auf dem Gelände bereitgestellten Abfallbehältnisse getrennt zu entsorgen.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt, wenn die Räumlichkeiten nach Überprüfung im ursprünglichen Zustand vorgefunden werden. Die Schlüsselausgabe erfolgt in Absprache mit der Gemeinde - Gebäudeverwaltung.

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Die Brandschutzvorschriften sind zwingend einzuhalten. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht abgebrannt werden.

Das Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Parkplätzen erlaubt. Die Feuerwehrzufahrten sind frei zu halten.

Die Gemeinde Lichtentanne ist berechtigt, die Räumlichkeiten durch Verwaltungsbedienstete zu betreten, um Nachprüfungen der Raumnutzungen durchzuführen. Die Gemeinde übt durch ihre Bediensteten gegenüber dem Nutzer das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie haben jederzeit Zutritt zu den überlassenen Räumlichkeiten. Die haustechnischen Anlagen des Bürgerhauses dürfen nur von Bediensteten der Gemeinde bedient werden.

BENUTZUNGSVORSCHRIFTEN

Das Bürgerhaus ist ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude. Die Räumlichkeiten/ Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Feste Inventare sind an ihrem Plätzen zu belassen.
Die überlassenen Räumlichkeiten dürfen nur zu dem genehmigten Zweck genutzt werden.
Die Durchführung von kreativen bzw. handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen der Nutzung sind im Vorfeld mit der Gemeinde abzustimmen. Die Fußböden und das Inventar sind entsprechend abzudecken bzw. vor Beschädigungen zu schützen.
Dekoration, Veränderungen oder Einbauten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Anbringung einer Dekoration oder etwaigen Veränderungen sind diese so zu gestalten, dass eine Beschädigung der Räumlichkeiten/ Gegenstände ausgeschlossen ist. Die Dekorationen, Veränderungen oder Einbauten sind nach Durchführung der Veranstaltung zu entfernen. Eine Überlassung dieser an den nächstfolgenden Veranstalter bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde.

Das Betreten anderer nicht gemieteter Räume ist untersagt.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses ist nicht gestattet.

Der Nutzer muss während der Dauer des Nutzungsverhältnisses durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass seine Beauftragten, Besucher oder Gäste nicht die Bestimmungen dieses Vertrages verletzen.
Eine Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

RÜCKTRITT
Die Gemeinde als auch der Nutzer sind berechtigt, von dem Raumnutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen vor Nutzungsbeginn zurückzutreten. Im Voraus gezahlte Entgelte werden erstattet.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, von der Überlassung jederzeit – auch noch am Nutzungstag – ohne Leistung von Schadensersatz zurückzutreten, wenn sie Kenntnis darüber erlangt, dass die Inhalte der Veranstaltung ganz oder teilweise menschenverachtend, volksverhetzend, gewaltverherrlichend, pornografisch, sexistisch, rassistisch oder anderweitig strafbar sind bzw. die Belange des Ju-gendschutzes oder die Belange der Öffentlichkeit verletzt werden.

HAFTUNG
Der Nutzer haftet im gesetzlichen Umfang für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während der Nutzung von ihm, seinen Mitarbeitern oder sonstigen Vertragspartnern sowie Teilnehmenden an der Feierlichkeit verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden an Einrichtungsgegenständen und der technischen Ausstattung.

Der Nutzer hat für die Dauer der Überlassung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Benutzung der Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Die Gemeinde haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht für vom Nutzer eingebrachte Gegenstände (Wert-sachen, Garderobe, technische Geräte usw.) sowie dafür, dass sich der Raum für den Zweck der beabsichtigten Nutzung im Einzelnen eignet.

Der Nutzer ist verpflichtet Schäden, die er zu vertreten hat oder die während der Nutzung aufgetre-ten sind, unverzüglich zu melden.

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise nach Artikel 13 DSGVO

Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Online-Terminanfrage zur Anmietung von Räumlichkeiten im Bürgerhaus Lichtentanne im Beteiligungsportal Sachsen informieren.

1. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Gemeinde Lichtentanne, vertreten durch den Bürgermeister Tino Obst, Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne, Telefon: +49 375 5697-0, E-Mail: kontakt@gemeinde-lichtentanne.de

In gemeinsamer Verantwortlichkeit mit

Sächsische Staatskanzlei, Archivstraße 1, 01097 Dresden, Telefon: +49 351 564-0, E-Mail: info@sk.sachsen.de

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Lichtentanne

Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne, Tel.: 0375 5697-124, E-Mail: datenschutz@gemeinde-lichtentanne.de

Datenschutzbeauftragter der Sächsischen Staatskanzlei

Archivstraße 1, 01097 Dresden, Telefon +49 351 564-11310, E-Mail: datenschutz@sk.sachsen.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich, um Ihnen die Buchung und Durchführung der Reservierung der Räumlichkeiten im Bürgerhaus Lichtentanne zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 SächsDSDG.

Information zu den Verarbeitungen durch diese Webseite und zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden Sie unter https://www.sachsen.de/datenschutz.html, unter Zusätzliche Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung »Beteiligungsportal«.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Innerhalb der Gemeindeverwaltung Lichtentanne erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung oben genannter Aufgabe benötigen. Unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Für die Online-Terminanfrage nutzen wir das Beteiligungsportal der Sächsischen Staatskanzlei. Weitergehende Informationen finden Sie unter https://www.sachsen.de/datenschutz.html, unter Zusätzliche Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung »Beteiligungsportal«.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten werden nach 30 Tagen anonymisiert.

Folgen bei Nichtbereitstellung: Bei Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie die Terminanfrage über das Beteiligungsportal nicht nutzen.

6. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten zu erhalten oder zu übermitteln (Art. 20 DSGVO). Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Postfach 120016, 01001 Dresden, Internet: www.saechsdsb.de, E-Mail: postsdtb.sachsen.de, Telefon +49 351 8547 1101

Informationen

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