Die Situation im Wohnpark wurde in der Vergangenheit bereits im Ortschaftsrat, im Gemeinderat und auch vor Ort mit den Anwohnern besprochen. Zur Faktenlage ist folgendes zu sagen:
Zum einen sind die angesprochenen, farblich abgesetzten Flächen keine Fußwege, sondern Fahrbahnbereiche, die zum Straßenkörper gehören. (Dasselbe trifft beispielsweise auch auf die Alte Straße in Ebersbrunn zu, wo der durch die Rinne abgetrennte Bereich keinen Fußweg darstellt.)
Zum anderen gehören Teile dieser farblich abgesetzten Flächen zu den Grundstücken; sind also Eigentum der Grundstücksbesitzer. (Diese bauliche Situation resultiert aus der Erschließung und Bebauung des Wohnparks in den 90-iger Jahren durch einen privaten Investor und ist kein Verschulden der Gemeindeverwaltung.)
Somit hat das Ordnungsamt keine rechtliche Handhabe und kann nur wiederholt an die Anwohner appellieren, im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders die Pkw nicht auf den rot abgesetzten Flächen zu parken.
Bzgl. der Anmerkung zur Informationsplattform: Auf unserer Internetseite http://www.gemeinde-lichtentanne.de gibt es einen Schadensmelder (auf der Startseite oben rechts im Bereich Bürgerservice). Über dieses Formular können Mängel und Schäden gemeldet werden; diese werden an die entsprechend zuständige Stelle weitergeleitet.