Bebauungsplan Gemeinde Lichtentanne Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt Schönfels", Gemeinde Lichtentanne

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.05.2019 bis 31.12.2019
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtentanne hat am 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Verbrauchermarkt Schönfels" Gemeinde Lichtentanne beschlossen. Der ca. 0,7 ha umfassende Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet das Flurstück 544 vollständig sowie Teile des Flurstückes 545 der Gemarkung Schönfels. Planungsziel ist die Ansiedlung einen Lebensmitteleinzelhandelsmarktes mit jeweils einer regionalen Bäcker- und Fleischereifiliale. Der Planbereich des vorhabenbezogenen B-Planes "Verbrauchermarkt Schönfels" schließt direkt östlich an die Neumarker Straße (B 173) an. Die Verkehrsanbindung und die Zufahrt für den Verbrauchermarkt ist damit herstellbar.
Die Planaufstellung wird im vollständigen zweistufigen Verfahren mit integriertem Grünordnungsplan und unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB mit Umweltbericht nach §2a BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Lichtentanne

Hauptstraße 69

08115 Lichtentanne

Tel.: 03 75/ 56 97 - 117

Fax: 03 75/ 56 97 - 100

Mail: bauamt@gemeinde-lichtentanne.de

Web: www.gemeinde-lichtentanne.de

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