Umfrage Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Landwirtschaft

Kreuzkrautvorkommen in landwirtschaftlichen Betrieben

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.04.2025 bis -
  • Teilnehmer 3 Teilnehmer
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Frühlingskreuzkraut auf Ackerfläche vor Aussaat

Diese Umfrage hilft uns, Überblick über das Vorkommen von Kreuzkrautarten (Senecio spp.) und damit verbundene Probleme in der sächsischen Landwirtschaft zu bekommen.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!

Der Fragebogen ist eine Kooperation zwischen dem Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft und dem Referat Pflanzenschutz.

Diese Umfrage ist anonym. Möchten Sie zur Kreuzkrautbekämpfung beraten werden melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch bei Dr. Ewa Meinlschmidt oder Maria Vorholz.

Maria Vorholz
Telefon: 035242 631-7308
E-Mail: maria.vorholz@smekul.sachsen.de;

Dr. Ewa Meinlschmidt
Telefon: 035242 631-7304
E-Mail: ewa.meinlschmidt@smekul.sachsen.de

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
Welche Kreuzkrautarten treten auf den landwirtschaftlichen Flächen in Ihrem Betrieb auf?
  • Pflichtangabe
Seit wann haben Sie Probleme mit Kreuzkrautarten?
  • Pflichtangabe
Treten im Umfeld Ihrer landwirtschaftlichen Flächen Kreuzkräuter auf?
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Anzahl Schläge eingeben
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Hektar eingeben
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Gesamtfläche in Hektar angeben
Welche Standorteigenschaften haben die betroffenen Flächen?
  • Pflichtangabe
Durch welche Eigenschaften/ Charakteristika zeichnen sich die betroffenen Flächen aus?
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
Bitte schätzen Sie die Befallsintensität im Durchschnitt Ihrer betroffenen Flächen ein. 
Einzelpflanzen
<5%, bzw. bis 50 Einzelpflanzen
25% bis 50%, bzw. über 50 Exemplare
50% bis 100%
  • Pflichtangabe
  • Abgefragt wird der Deckungsgrad der befallenen Fläche bezogen auf den Anteiligen Schweregrad der Flächen
Welche Form der Grundbodenbearbeitung führen Sie durch?
Um welche Bodenart handelt es sich auf den befallenen Flächen?
Wurde in ihrem Betrieb im Jahr 2024 mechanische und/ oder chemische Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt?
  • Pflichtangabe
Welche mechanische/ chemische Maßnahme wurde im Betrieb durchgeführt?
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
Bitte geben Sie die Häufigkeit der durchgeführten mechanischen Maßnahmen im Jahr 2024 an.
Mulchen
Scheiben
Mähen
  • Pflichtangabe
Bitte geben Sie den Zeitpunkt der durchgeführten mechanischen Maßnahme an.
Mulchen
Scheiben
Mähen
  • Pflichtangabe
Welche Wirkung haben die mechanischen Maßnahmen auf die Bekämpfung erzielt?
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
Bitte geben Sie die Häufigkeit der durchgeführten chemischen Maßnahme an.
Zu welchem Zeitpukt wurde die chemische Maßnahme durchgeführt?
Welche Wirkung hat die chemische Bekämpfung erzielt?
Auswirkungen auf die Tierhaltung -  Sind Gesundheitsschäden durch Kreuzkräuter in der Fütterung bekannt?
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PflichtangabeBitte geben Sie den im Bild dargestellten Text ein.
Pflichtangabe

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abteilung 7; Referat 73 Pflanzenschutz;

www.lfulg.sachsen.de

Autorin: Anja Bergmann

Ansprechpartnerinnen:

Maria Vorholz
Telefon: 035242 631-7308
E-Mail: maria.vorholz@smekul.sachsen.de;

Dr. Ewa Meinlschmidt
Telefon: 035242 631-7304
E-Mail: ewa.meinlschmidt@smekul.sachsen.de

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Verantwortlicher: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Besucheradresse: August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden Pillnitz
Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Telefon: 49 (351) 2612-0
E-Mail-Adresse: poststelle.lfulg@smekul.sachsen.de

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Ich willige ein, dass das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) meine personenbezogenen Daten (E-Mail, Name, Vorname, Anschrift, Organisation) zum Zweck der Planung, Organisation und Durchführung der Umfrage (Vorkommen von Frühlingskreuzkraut auf landwirtschaftlichen Flächen) von Januar bis Dezember 2025 erhebt, speichert und verwendet.

Die Einwilligung ist freiwillig, ohne die Einwilligung ist eine Teilnahme an dieser Umfrage jedoch nicht möglich, da die Maßnahme ohne Erhebung dieser Daten beim Fördermittelgeber nicht abgerechnet werden kann. 

Aus einer Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Besucheradresse: August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden Pillnitz, Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden oder per E-Mail (Bearbeiter-Postfach).

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