Umfrage Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Landwirtschaft

Evaluierung der Ausgleichszulage II (ohne Angabe der BNR)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.12.2024 bis 31.01.2025
  • Teilnehmer 24 Teilnehmer
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LfULG/ Clara Göckritz

Sehr geehrte Landwirte und Landwirtinnen, 

im Rahmen der fachlichen Begleitung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete - einer Fördermaßnahme im Rahmen des ländlichen Entwicklungsprogrammes in Sachsen - erfolgt aktuell eine Untersuchung zur Wirkung dieser Förderung in den landwirtschaftlichen Betrieben.

Ziel ist es, die Fördermaßnahme zu evaluieren. Zusätzlich soll aus den Ergebnissen ein Stimmungsbild zur Ausgleichszulage in der sächsischen Landwirtschaft abgeleitet werden.

Ausgewählte Ergebnisse dieser Befragung werden Sie unter anderem im Infodienst lesen können.

Im Folgenden werden Sie durch die Befragung geleitet. 

Wir bitten Sie, Zutreffendes anzukreuzen oder zu nennen.

Sind Mehrfachnennungen möglich, finden Sie einen entsprechenden Vermerk an der Frage.

Erläuterungen finden Sie zum Teil in den Hinweistexten der einzelnen Fragen. 

Für die Beantwortung des Fragebogens benötigen Sie zwischen 10 und 20 MInuten. 

Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 31.01.2025 möglich.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Die Kontakte finden Sie unter dem Reiter "Kontakte".

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um an dieser Befragung teilzunehmen.

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1. Welcher Betriebsform ist ihr Unternehmen zuzuordnen?
2. Welcher Rechtsform ist Ihr Betrieb zugeordnet?
4. Ordnen Sie sich bitte einer Betriebsgrößenklasse (ha LF) zu.
  • LF = landwirtschaftliche Nutzfläche
6. Sie bewirtschaften landwirtschaftliche Flächen im ...
  • Süd: Vogtland, Erzgebirge, Elbsandstein- Zittauer Gebirge, Gebirgsvorland. Nord: Dübener und Dahlener Heide, Lausitz. Zum benachteiligten Gebiet zählen auch die spezifischen Gebiete.
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Kontaktperson

Ulrike Bönewitz
Telefon: +49 351 2612-2203
E-Mail: Ulrike.Boenewitz@smekul.sachsen.de

Julia Peter

Telefon: +49 351 2612-2210

E-Mail: Julia.Peter@smekul.sachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweisblatt „Evaluierung der Ausgleichszulage I und II“

Dieses Datenschutzinformationsblatt gilt ausschließlich für die Befragung im Rahmen der Fachlichen Begleitung zur GAP-Maßnahme Ausgleichzulage „Evaluierung der Ausgleichszulage I“ und „Evaluierung der Ausgleichszulage II“.

Über das Datenschutzinformationsblatt werden Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, gemäß der Datenschutzvorschriften wie folgt informiert:

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Für die Verarbeitung Ihrer Daten sind das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) verantwortlich. Bei Auskünften und Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten sowie zur Wahrnehmung Ihrer Datenschutzrechte können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden:

Datenschutzbeauftragter

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden

Besucheradresse: Wilhelm-Buck-Straße 4, 01097 Dresden

Telefon: (0351) 564-21100

E-Mail: Datenschutzbeauftragter@smekul.sachsen.de

Welche Datenschutzbestimmung sind durch die verantwortlichen Stellen zu beachten?

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gilt die Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der jeweils gültigen Fassung sowie das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) in der jeweils gültigen Verfassung.

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Die Angaben zur Beantwortung des Fragebogens werden verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Ergebnisse der Befragung werden ausschließlich anonymisiert veröffentlicht, d.h. ein Rückschluss auf Ihre Person oder Ihr Unternehmen ist nicht möglich.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch die fachliche Begleitung zur Evaluierung der im Rahmen der GAP umgesetzten Maßnahme Ausgleichszulage. Ihre Daten werden ausschließlich zur Auswertung dieser Befragung verwendet.

Auf welchen Rechtsgrundlagen werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

1. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 SächsDSDG sowie § 4 InVeKoS-Daten-Gesetz zur Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen der Prüfstellen des Landes, des Bundes und der Europäischen Kommission,

2. gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c und e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 SächsDSDG sowie § 5 InVeKoS-Daten-Gesetz zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses mit Bund und Europäischer Kommission,

3. gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 SächsDSDG zu statistischen Zwecken und zur Erstellung anonymisierter Auswertungen u. a. im Zusammenhang mit dem Agrarstatistikgesetz und dem Sächsischen Statistikgesetz,

4. gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit § 3 SächsDSDG sowie Artikel 131 der Verordnung (EU) 2021/2115 zum Zwecke der Begleitung und Bewertung des GAP-Strategieplanes.

Wer bekommt Ihre Daten?

Die von Ihnen zur Beantwortung der Befragung angegebenen Daten verbleiben ausschließlich bei der zuständigen Stelle der Fachbegleitung.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre Daten werden für die Dauer der Abwicklung der Befragung und sich anschließender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf der längsten Aufbewahrungsfrist sind die verantwortlichen Stellen verpflichtet, Ihre Daten zu löschen bzw. zu vernichten. Zu beachten ist hierbei die Beschränkung der Löschung oder Vernichtung aufgrund der Verpflichtung der verantwortlichen Stellen, die Unterlagen dem Sächsischen Staatsarchiv anzubieten (§ 7 SächsDSDG).

Die längste Aufbewahrungsfrist beträgt derzeit zehn Jahre. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Befragung abgeschlossen werden konnte, zu laufen. Hierbei ist zu beachten, dass sich dieser Fristbeginn z. B. durch Prüfungen der zuständigen Stellen der Europäischen Union oder durch Widerspruchs- und Klageverfahren weiter verschieben kann.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung als betroffene Person verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung:

Ø das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO unter Beachtung von § 9 SächsDSDG,

Ø das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

Ø das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO unter Beachtung von § 7 SächsDSDG,

Ø das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

Ø das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO

Darüber hinaus haben Sie das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind (Artikel 77 DSGVO). Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift: Postfach 110132, 01330 Dresden

Besucheradresse: Devrientstraße 5, 01067 Dresden

Telefon: (0351) 85471 101

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Hinweis:

Die Teilnahme an der Befragung und die von Ihnen getätigten Angaben haben keine Auswirkungen auf Ihre Direktzahlungen und/oder Flächenförderung.

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