Veranstaltung Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Umwelt, Klima und Energie

3. Dialogforum SMEKUL: Aktuelle Fördermöglichkeiten sowie Hinweise zur Beantragung nach der RL GH/2018

  • Status Kürzlich beendet
  • Termin 03.05.2024 10:00 Uhr
  • Teilnehmer 89 Teilnehmer
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Begehung Röderauwald (Quelle: LfULG)

Um mit den kommunalen und (land)wirtschaftlichen Maßnahmenträgern ins Gespräch über konkrete Wege zur Verbesserung des Gewässerzustands zu kommen, hatte das SMEKUL im Jahr 2023 Regionalkonferenzen in Chemnitz, Leipzig und Bautzen, durchgeführt. Nun wird den Akteuren vor Ort eine Plattform zur Information und Diskussion zum Thema „Gewässer“ angeboten. Diese online durchgeführten Dialogforen nachhaltige Gewässerbewirtschaftung finden monatlich statt.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor die Aufgabe, für Oberflächengewässer bis spätestens Ende 2027 einen „guten chemischen Zustand“, sowie einen "guten ökologischen Zustand" für die natürlichen Fließ- und Standgewässer zu erreichen. Für Grundwasser verpflichtet die WRRL die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einen „guten mengenmäßigen Zustand“ und einen „guten chemischen Zustand“ des Grundwassers zu erreichen.

Da die Gefahr besteht, die festgesetzten Ziele der WRRL bis Ende 2027 nicht zu erreichen, ist mit Vertragsstrafen von Seiten der Europäischen Union zu rechnen. Daher ist es geboten, in den verbleibenden Jahren wesentliche Umsetzungsschritte vorzunehmen, auch um belegen zu können, dass große Anstrengungen beziehungsweise das Mögliche unternommen wurde.

Aus diesem Grunde wird derzeit die Richtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz novelliert. Neben der Anpassung der Fördersätze für entsprechende Maßnahmen sollen auch zusätzliche Anreize geschaffen werden, damit die kommunalen Aufgabenträger die geforderten Maßnahmen besser umsetzen können.

Mit der Veranstaltung soll den kommunalen Aufgabenträgern die novellierte Förderrichtlinie vorgestellt werden. Des Weiteren wird die Landesdirektion Sachsen (zuständige Bewilligungsbehörde) das Antragsverfahren vorstellen und Ihnen Tipps zur Antragsstellung geben.

Mit der Anmeldebestätigung bekommen Sie die Verbindung zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung und weitere technische Hinweise.

Internetseite zur Veranstaltungsreihe

Veranstaltungstermin
Freitag 03.05.2024 10:00 - 12:00 Uhr
Termin speichern
Zielgruppe
Verbände & Vereine, Verwaltung & Behörden, Kommunen, Landwirte - Pflanzenbau
Veranstaltungsort
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden-Klotzsche (Online-Veranstaltung)
August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
05.02.2024 - 02.05.2024

Kontaktperson

Zur Veranstaltungsreihe der Online-Dialogforen:

SMEKUL
Frau Dr. Kerstin Röske
Telefon: +4935156424409
E-Mail: Kerstin.Roeske@smekul.sachsen.de

Bei organisatorischen Fragen:

LfULG
Herr Roland Dimmer
Telefon: +4935189284415
E-Mail: Roland.Dimmer@smekul.sachsen.de

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Verantwortlicher: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden Pillnitz; E-Mail: poststelle.lfulg@smekul.sachsen.de; Telefon: 0351 2612-0

2. Datenschutzbeauftragte/r: Datenschutzbeauftragte/r der /des LfULG: Anschrift, s.o. Ziffer 1.; E-Mail: Datenschutzbeauftragter.LfULG@smekul.sachsen.de; Telefon: 0351 2612 1405

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Vorbereitung, Organisation (z.B. Benachrichtigung des sich Anmeldenden bei Änderungen), Durchführung und Nachbereitung einer Veranstaltung

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6. Die Daten werden bis eine Woche nach der Veranstaltung gespeichert. 

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  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden.

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