Veranstaltung Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Landwirtschaft

Sachkundelehrgang Tierschutzschlacht-VO (Rotfleisch)

  • Status Beendet
  • Termin 26.02.2024 bis 28.02.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Standort Köllitsch, Quelle: LfULG
  • Lt. Tierschutzschlachtverordnung ist für das Betäuben und Töten von Nutztieren ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser ist je Tierart und Betäubungs-/ Tötungsmethode zu erbringen, darum bitte die gewünschte Tierart und Methode bei der Anmeldung angeben. Bitte beachten: Die Betäubung von Schweinen mit Bolzenschussgerät ist nur bei Nottötung, bei Hausschlachtun- gen oder als Ersatzverfahren bei Ausfall anderer Methoden zulässig. Als alleinige Methode kommt sie also kaum in Betracht, bitte also immer ein weiteres Verfahren wählen.

    Zuständige Behörde für die Durchführung und Prüfungsabnahme ist die Landesdirektion Sachsen. Die Lehrgangsinhalte sind gesetzlich fixiert und werden in diesem Lehrgang durch das BSI Schwarzenbek vermittelt.

    Der Lehrgang besteht aus mehreren Teilen: • Theorieteil mit schriftl + mdl. Prüfung 2 Tage Durchführung im LVG Köllitsch • Praktische Übung/ Prüfung je Tierart ein Termin .

    Für die Tierarten Geflügel und Kaninchen werden gesondert spezifische Lehrgänge –Weißfleisch- angeboten. Die Sachkunde für Gatterwild kann im Staatsgut Almesbach in Bayern erlangt werden.

    Anmeldung für alle Tierarten (außer Fische und Gatterwild) über das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt an die Landesdirektion Sachsen Heike Stübner Tel.: 0351 825-2425 Email: Heike.Stübner@lds.sachsen.de

    Tierart Fische: Frau Segelken-Voigt Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Tel: 035931/296 41 Email: alexandra.segelken-voigt@smul.sachsen.de

    Tierart Gatterwild Frau Bauer Bayerische Staatsgüter Bildungs- und versuchszentrum Rinderhaltung Staatsgut Almesbach Almesbach 1 92637 Weiden Tel: 089 6933442-300 Email: almesbach@baysg.bayern.de

  • Tierschutz-Schlachtverordnung
  • Tierschutzrechtliche Vorschriften / Tierschutzgesetz
  • Tierkrankheiten, Tierseuchen, Tierseuchenbekämpfung
  • Fleischhygiene
  • Grundkenntnisse der Anatomie, Physiologie und des Verhaltens landwirtschaftlichen Nutztieren
  • Zulässige Betäubungsverfahren
  • Schriftliche und mündliche Prüfung
  • für praktische Prüfung ist ein weiterer Termin erforderlich

Übersicht

Veranstaltungstermin
Montag 26.02.2024 14:00 Uhr bis Mittwoch 28.02.2024 15:00 Uhr
Themenschwerpunkt
Tierhaltung allgemein
Zielgruppe
Landwirte - Tierhaltung
Veranstaltungsort
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch, Lehrwerkstatt Technik der Innenwirtschaft (Geb. 55)
Am Park 3, 04886 Arzberg

Kontakt

Heike Stübner,
Telefon: +49351 825-2425, 
E-Mail: Heike.Stuebner@lds.sachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für kostenpflichtige Fort- und Weiterbildungen.

Verantwortlicher: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden Pillnitz; E-Mail: poststelle.lfulg@smekul.sachsen.de; Telefon: 0351 2612-0

2. Datenschutzbeauftragte/r: Datenschutzbeauftragte/r der /des LfULG: Anschrift, s.o. Ziffer 1.; E-Mail: Datenschutzbeauftragter.LfULG@smekul.sachsen.de; Telefon: 0351 2612 1405

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Vorbereitung, Organisation (z.B. Benachrichtigung der sich Anmeldenden bei Änderungen), Durchführung, Nachbereitung und Abrechnung einer Fort- und Weiterbildung.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten: Art. 6 Buchstabe e) DS-GVO i.V.m. Fort- und Weiterbildungen des LfULG im Rahmen seiner gesetzlich zugewiesenen Aufgaben (§ 15 SächsVwOrgG und §1 Abs 2 Pkt 10 der ZuLaFoGeVO)

5. Die personenbezogenen Daten werden natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen nicht offengelegt, mit Ausnahme folgender Fort- und Weiterbildungen:

  • Sachkundelehrgänge nach Tierschutzrecht (Zusammenarbeit mit der Landesdirektion Sachsen)
  • Biogaserzeugung für Anlagenfahrer (Zusammenarbeit Partnern des Schulungsverbunds Biogas)
  • Fortbildungsmaßnahme i.S. § 9 PflSchG (Meldung an LfULG Referat 91)

6. Die Daten werden bis 10 Jahre nach Abrechnung der Veranstaltung gespeichert. 

7. Ihre Rechte als betroffene Person: Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden.

9. Die personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.

10. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, vertraglich vereinbart oder für einen Vertragsabschluss erforderlich.

11. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung stat

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang