In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 21.06.2018 zur Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland wurde das Düngerecht mit der novellierten Düngeverordnung (DüV) vom 01.05.2020 verschärft. Ab 01.01.2021 gelten in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten zusätzliche Anforderungen.
Die Grundlagen der Gebietsausweisung in Sachsen und die Anforderungen in diesen Gebieten werden vorgestellt. Ein besonderer Focus wird auf geeignete Handlungsoptionen in der landwirtschaftlichen Praxis gelegt.
09:00 Uhr: Begrüßung; Norbert Eichkorn, LfULG 09:10 Uhr: Die SächsDüReVO - düngerechtliche Einordnung und Regelungen Dr. Michael Grunert; Dirk Gersten, LfULG 09:30 Uhr: Ausweisung der Gebiete, Teil 1 Dr. Peter Börke, LfULG 10:30 Uhr: PAUSE
10:45 Uhr: Ausweisung der Gebiete, Teil 2 Joachim Kurzer, LfULG 11:30 Uhr: Pflanzenbauliche Empfehlungen und Handlungsoptionen für Nitratgebiete Dr. Michael Grunert, LfULG
Für den Termin 11.01.2021 nutzen Sie bitte diesen Anmeldelink: https://lsnq.de/SaechsDueReVo2021Januar11
Für den Termin 12.01.2021 nutzen Sie bitte diesen Anmeldelink: https://lsnq.de/SaechsDueReVO2021Januar12
Gabriele Uhlemann Telefon: +49 35242 631-7100 E-Mail: Gabriele.Uhlemann@smul.sachsen.de
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit 1. Verantwortlicher: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), August-Böckstiegel-Straße 1, 01326 Dresden Pillnitz E-Mail: poststelle.lfulg@smul.sachsen.de Telefon: 0351 2612-0
2. Datenschutzbeauftragte/r: Datenschutzbeauftragte/r der /des LfULG: Anschrift, s.o. Ziffer 1. E-Mail: Datenschutzbeauftragter.LfULG@smul.sachsen.de Telefon: 0351 2612 1405
3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Vorbereitung, Organisation (z.B. Benachrichtigung des sich Anmeldenden bei Änderungen), Durchführung einer Veranstaltung
4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten: Art. 6 Buchstabe e) DS-GVO i.V.m. Öffentlichkeitsarbeit des LfULG im Rahmen seiner gesetzlich (Verordnung oder Gesetz) zugewiesenen Aufgaben
5. Die personenbezogenen Daten werden natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen nicht offengelegt.
6. Die Daten werden bis einen Tag nach der Veranstaltung gespeichert.
7. Ihre Rechte als betroffene Person: Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Kontor am Landtag Devrientstraße 1 01067 Dresden.
9. Die personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
10. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, vertraglich vereinbart oder für einen Vertragsabschluss erforderlich.
11. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.