Flächennutzungsplan Stadt Lengenfeld Aufstellungsbeschluss

Flächennutzungsplan Stadt Lengenfeld

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.11.2024 bis 10.01.2025
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Planzeichnung

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Stadt Lengenfeld
 

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2024 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Stadt Lengenfeld mit Vorliegen eines positiven Fördermittelbescheides beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr.: 035/2024) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Wie aus der Übersicht hervorgeht, umfasst der Geltungsbereich das gesamte Stadtgebiet, einschließlich aller Ortsteile von Lengenfeld. Dieser beinhaltet die Gemarkungen Lengenfeld, Weißensand, Wolfspfütz, Schönbrunn, Waldkirchen, Irfersgrün, Plohn, Abhorn, Pechtelsgrün und Grün.

Die Stadt Lengenfeld verfügt über keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Es liegt lediglich ein qualifizierter Entwurf aus dem Jahr 2006 ohne Umweltprüfung und Umweltbericht vor. Dessen städtebauliche Entwicklungsleitlinie und Zielsetzungen sind inzwischen vielfach überholt, was zum Planungsanstoß führte.

Ziel der Planung ist es, gemäß § 5 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in Grundzügen nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Lengenfeld auf der Grundlage planungs- und umweltrechtlicher Entwicklungen sowie Zielen und Grundsätzen der Raumordnung über einen Zeitraum bis ca. 2040 darzustellen. Der Flächennutzungsplan dient als vorbereitender Bauleitplan aus dessen Konzeption künftig Bebauungspläne entwickelt werden. Hinzukommt, dass richtungsweisende Kernaussagen zu den künftigen wirtschaftlichen, städtebaulichen, infrastrukturellen, touristischen und naturräumlichen Entwicklungen Lengenfelds, unter Beachtung des demographischen Wandels einfließen. Die Umsetzung der Klimaziele Deutschlands bis 2030 findet ebenso Berücksichtigung.

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes konnten Fördermittel aktiviert werden, dem eine Ausweisung von Gewerbeflächen von mindestens 10 ha unterliegt.

Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Lengenfeld, den 07.11.2024                   
 

V. Bachmann

Bürgermeister                        Dienstsiegel

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42

Fax: 037606 305-46

Informationen

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