Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Öffentliche Auslegung

Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgem. Wohngebiet "Hauptmannsgrüner Str." OT Irfersgrün

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.03.2023 bis 07.04.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

                                    Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

                                                                  über

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün, Fassung 25.11.2022 

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat am 30.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün, Fassung 25.11.2022, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1.000) und dem textlichen Teil beschlossen, die Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt (Beschlussnummer: 001/2023).

Das Plangebiet gemäß der Abbildung wird begrenzt im Nordosten durch die Hauptmannsgrüner Straße sowie im Süden durch die Irfersgrüner Bahnhofstraße. Es umfasst die Flurstücke 494/1 und 494/6 der Gemarkung Irfersgrün.

Bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün handelt es sich um eine Angebotsplanung für eine Wohnbebauung. Im Rahmen der Erschließungsplanung ergaben sich in der Kostenermittlung für die Erschließungsleistungen des Baugebiets - trotz Prüfung verschiedener Sparvarianten - sehr hohe Investitionsvolumen. Eine Umsetzung der rechtskräftigen Planung ist auf dieser Grundlage für mögliche Investoren unwirtschaftlich und damit unabsehbar.

Zur Realisierung des Baugebietes wurde eine neue Erschließungsvariante erarbeitet. Grundgedanke ist, die Verkehrsflächen und Leitungslängen bei einer optimaleren Ausnutzung des Flächenangebotes so gering wie möglich zu halten. Dadurch entstehen auch attraktivere Grundstücksgrößen und die Erreichbarkeit der Baugrundstücke wird erheblich verbessert. Auf Basis der 7. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung, gemeindespezifischen Daten der Wohn- und Bevölkerungsstruktur sowie vorhandener Baubeschränkungsbereiche im Stadtgebiet in Abgleich zu den vorhandenen Baulandreserven wurde ein erforderlicher Bedarf für die Aufstellung dieses Plans ermittelt.

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün soll mit Inkrafttreten des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün vollständig ersetzt werden.

Die Entwurfsunterlagen des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (1:1.000) und dem textlichen Teil sowie der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom 25.11.2022 liegen in der Zeit

                                           vom   06.03.2023   bis   07.04.2023

in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 205, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:     

                                    Montag         9.00 bis 12.00 Uhr
                                    Dienstag       9.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 18.00 Uhr
                                    Donnerstag   9.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 16.30 Uhr
                                    Freitag           9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Adresse oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bei diesem Verfahren ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen auf Grundlage des Umweltberichts (Entwurf) vom 25.11.2022 und der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB mit Aussagen zu den Schutzgütern:

  • Orts- u. Landschaftsbild
    • Landschaftsästhetische Erlebnisbereiche der freien Landschaft
    • Eigenart des Ortsbildes / rechtskräftige Festsetzungen zur Ausnutzung Baugrundstücke, Bauhöhe und örtlichen Bauvorschriften
  • Arten- u. Biotopschutz
    • Schutzgebiete nach Naturschutzrecht / gesetzlich geschützte Biotope/ Biotopverbund
    • Biotop- und Nutzungstypen / rechtskräftig festgesetzte Nutzungstypen und Ausnutzung der Baugrundstücke
    • Pflanzen (streng geschützte Arten) / Tiere (streng geschützte Arten)
  • Boden / Fläche
    • Geologischer Untergrund / Hydrogeologie
    • Bodenverhältnisse
    • Altlasten / Vorbelastungen
    • Kulturbeeinflussung der Flächennutzungen / rechtskräftige Versiegelungsmöglichkeiten
  • Wasser / Niederschlagswasserrückhaltung
    • Schutzgebiete nach Wasserrecht
    • Oberflächengewässer
    • Aussagen zur Gebietsentwässerung / lokaler Wasserhaushalt
    • flächenbezogenes Retentionsvermögen
    • Grundwasserüberdeckung + Schutzpotenzial / Wasserdurchlässigkeit
  • Klima / Einsatz erneuerbare Energien
    • Aussagen zur lokalklimatischen Einordnung und Bewertung der Auswirkungen (Luftaustausch und Bioklimatische Ausgleichsfunktion)
    • Bebauungsdichten, zulässige Höhen baulicher Anlagen und Stellung baulicher Anlagen
  • Techniken / Stoffe / Abfälle
    • Aussagen bzgl. erwartbarer Abfälle anhand der geplanten zulässigen Nutzungen
  • Luft / Emissionen
    • Aussagen zur Luftqualität (Vorbelastungen)
    • Aussagen zu Verkehrsbelastungen (Vorbelastung und Prognose)
  • Mensch / menschliche Gesundheit / natur- und landschaftsbezogene Erholung
    • Aussagen zu Verkehrsbelastungen (Vorbelastung und Prognose)
    • Aussagen zu angrenzenden Nutzungen
    • Bebauungsdichten, zulässige Höhen baulicher Anlagen
    • Aussagen zu radiologischer Altlastenverdachtsfläche / Umgang mit Radon
    • naturbezogene Erholung
  • Kultur- u. Sachgüter
    • Aussagen zum Vorhandensein von Bau- und Kulturdenkmalen im Plangebiet und Bewertung der Auswirkungen
    • Aussagen zur archäologischen Relevanz des Plangebiets
    • Aussagen zum Vorhandensein bedeutsamer Sachgüter, z.B. regionale Ver- u. Entsorgungseinrichtungen
    • Aussagen über ausgeübte Nutzungen
  • Wechselwirkungen / Kumulierung mit Vorhaben anderer Planungen
    • Erweiterungsvorhaben Freiwillige Feuerwehr Irfersgrün
  • Festsetzungen für Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Grünflächen mit Ausgleichsfestsetzungen

sind verfügbar und können mit eingesehen werden.

Die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung mit dem Umweltbericht, Fassung 25.11.2022, nebst den nach Einschätzung der Stadt Lengenfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Dokumenten können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter „Aktuelles“ sowie über das Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 06.03.2023 bis 07.04.2023 eingesehen werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Lengenfeld, den 15.02.2023                                     
                                                                                                     

Bachmann
Bürgermeister                                                                                                     

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld
Bauamt
Frau Wagner
Hauptstraße 1
08485 Lengenfeld

Tel:          037606 305-41/42
Fax:        037606 305-46
E-Mail:    bauamt@stadt-lengenfeld.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Lengenfeld
vertreten durch den Bürgermeister Volker Bachmann
Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld
Tel.: 037606 305-0
E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Lengenfeld
Herr Thomas Grenzendörfer
Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld
Tel. 037606 305-20
E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Lengenfeld
Bauamt
Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld
Tel. 037606 305-40
E-Mail: bauamt@stadt-lengenfeld.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens „Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ Ortsteil Irfersgrün.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5
01330 Dresden              01067 Dresden
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planurkunde
  • Begründung
  • Begründung Anlagen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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