Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 14 "Freizeitpark Plohn"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.05.2025 bis 16.06.2025
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld über die

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 14

„Freizeitpark Plohn“, in der Fassung 02/ 2025

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2025 dem Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Freizeitpark Plohn“ in der Fassung 02/2025, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischem Teil (M 1:1.500) sowie textlichem Teil zu. Die Begründung in der Fassung vom Februar 2025 wurde gebilligt.

Weiterhin bestimmte der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2025 die Vorentwurfs-unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden.

Der Beschluss (Beschlussnummer 018/2025) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich, der im beigefügten Übersichtsplan (planzeichnung) dargestellt ist, erstreckt sich mit einer Fläche von ca. 19,54 ha über die Gemarkungen Plohn, Grün und Abhorn. Folgende Flurstücke beinhaltet der Geltungsbereich: 

Name:                              Gemarkung:                                     Flurstücksnummer:

Änderung 1                      Abhorn                                             Teil von 1/2

                                        Plohn                                                Teil von 256/1

Änderung 2                      Plohn                                                Teil von 267

                                         Grün                                                 Teil von 278/5

                                         Grün                                                 Teil von 268

Änderung 3                      Plohn                                                Teil von 48/4

Änderung 4                      Plohn                                                Teil von 270/2

                                         Plohn                                                Teil von 315/1

                                         Plohn                                                Teil von 263/a

Änderung 5                      Abhorn                                              Vollständig 139

Erweiterung 1                   Grün                                                 Teil von 278/5

                                         Plohn                                                Teil von 278

Erweiterung 2                   Grün                                                 Teil von 246/3

                                         Grün                                                  Teil von 254

                                         Grün                                                  Teil von 252

                                         Grün                                                  Teil von 262

                                         Grün                                                  Teil von 266

                                         Grün                                                  Teil von 267

                                         Grün                                                  Teil von 268

Erweiterung 3                   Abhorn                                              Teil von 1/1

                                         Plohn                                                Teil von 265/a

Abweichend vom Aufstellungsbeschluss vom 05.09.2022 ist die „Änderungsfläche 5“ = Flurstück 139 der Gemarkung Abhorn ebenfalls Bestandteil des Geltungsbereichs der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes.

Ziel und Zweck der Planung

Der Bebauungsplan Nr. 14 „Freizeitpark Plohn“ ist mit Bekanntmachung vom 26.01.2011 rechtsgültig. Im Laufe der Jahre änderten sich für einige Bereiche die Art der baulichen Nutzung und somit die Planungsgrundlage. So sollen Teilbereiche innerhalb des bestehenden Geltungsbereiches geändert und weitere Flächen in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Ebenso ist es Ziel der Planung, dem Freizeitpark Plohn Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und somit zusätzliche Attraktionen zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Energieversorgung des Freizeitparks wird eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geplant.

Die Änderungen und Ergänzungen zur Entwicklung des Freizeitparkes Plohn bedürfen einer planungsrechtlichen Auseinandersetzung, um die Auswirkungen der unter Berücksichtigung § 1 Abs. 5 BauGB und § 1 Abs. 6 BauGB beschriebenen Belange verträglich zu gestalten, eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, die Erschließung geordnet zu erweitern sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen. Im Weiteren knüpft die Schaffung des Baurechtes an die regionale Bedeutung und die touristische Funktion des Freizeitparkes Plohn für die Stadt Lengenfeld an.

Die Realisierung des Planvorhabens zur Entwicklung des Sondergebietes „Freizeit“ mit Grünflächen und Wasserflächen sowie mit Sondergebietsfläche “Photovoltaik-Freiflächenanlage“ wirkt sich voraussichtlich auf die Versiegelung von neuen Flächen, auf ein verändertes Ortschafts- und Landschaftsbild sowie auf Belange des Umweltschutzes aus. Als positive Auswirkung kann der Tourismus angesehen werden.

Gutachten zur verträglichen Einordnung in die städtebauliche Umgebung sowie umweltbezogene Informationen liegen derzeit noch nicht vor.

Für die Planung ergibt sich die Erforderlichkeit einer Umweltprüfung aus den Bestimmungen des § 2 Abs. 4 BauGB, wonach für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen ist, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wird im Laufe des weiteren Verfahrens erstellt.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen, so dass die Vorentwurfsunterlagen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Freizeitpark Plohn“ in der Fassung 02/ 2025, bestehend aus:

  • Teil A: Planzeichnung M 1:1.500
  • Teil B: Text
  • Begründung

im Zeitraum vom 12.05.2025 bis 16.06.2025

auf der Internetseite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice–Stadtentwicklung-Stadtplanung-Bauleitplanung“, im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lengenfeld/startseite sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht werden.

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen in der Zeit vom 12.05.2025 bis 16.06.2025 als andere leicht zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 306, 08485 Lengenfeld während der nachfolgend genannten Zeiten:

Montag                          9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                        9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                       9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag                   9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr

Freitag                           9:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung (Kontakt: Bauamt, Frau Ullrich, Tel.-Nr. 037606/ 305-42;
E-Mail-Adresse: k.ullrich@stadt-lengenfeld.de) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung am 29.05.2025, 30.05.2025 sowie am 09.06.2025 geschlossen ist.

Während dieser Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an k.ullrich@stadt-lengenfeld.de oder über das Zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de erfolgen.

Bei Bedarf können auch Hinweise, Bedenken und Anregungen zu den Zielen der Bauleitplanung auf anderem Weg, also schriftlich in der Stadtverwaltung Lengenfeld (Postanschrift: Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld) oder während der vorgenannten Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift im Zimmer 306 abgegeben werden.

Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Freizeitpark Plohn“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lengenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lengenfeld, den 14.04.2025

                                                                                                     Dienstsiegel

V. Bachmann

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Lengenfeld

Bauamt

Frau Ullrich

Hauptstraße 1

08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42

Fax: 037606 305-46

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Lengenfeld

vertreten durch den Bürgermeister Volker Bachmann

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-0

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Lengenfeld

Herr Thomas Grenzendörfer

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Lengenfeld

Bauamt

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel. 037606 305-40

E-Mail: bauamt@stadt-lengenfeld.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 14 „Freizeitpark Plohn".

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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