Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 22 "Rodewischer Straße", OT Abhorn

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.06.2022 bis 08.07.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über die Einleitung des Satzungsverfahrens zum 
Bebauungsplan Nr. 22 „Rodewischer Straße“, OT Abhorn 
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 09.05.2022 der Einleitung des Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 22 „Rodewischer Straße“, OT Abhorn im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Beschlussnummer: 061/2022) zu. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet - gemäß nebenstehender Abbildung - mit einer Größe von ca. 0,84 ha liegt an der Rodewischer Straße im Ortsteil Abhorn und wird begrenzt im Nordosten durch die Abhorner Straße und im Süden durch die vorhandene Bebauung.
Es umfasst einen Teil des Flurstückes Nr. 11/1 und das gesamte Flurstück Nr. 11/2 der Gemarkung Abhorn.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Befriedigung der hohen Nachfrage nach Bauplätzen in den Ortsteilen Plohn und Abhorn unter Beachtung des Oberzieles der Entwicklung der ländlichen Ortsteile entsprechend den gemeindlichen Entwicklungsleitlinien, nämlich der Herausbildung kompakter Siedlungsbereiche und Ortskerne.


Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
 
Die Öffentlichkeit kann sich in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 205, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten: 
     
    Montag                   9.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag                 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag            9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr 
    Freitag                   9.00 bis 12.00 Uhr

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist 

                                          vom  23.06.2022  bis  08.07.2022

zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter o. g. Anschrift äußern. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

Lengenfeld, den 16.06.2022                                    

Bachmann    
Bürgermeister    
 

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld
Bauamt
Frau Wagner
Hauptstraße 1
08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42 oder -41

 

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