Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Frühzeitige Beteiligung

Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgem. Wohngebiet "Hauptmannsgrüner Str." OT Irfersgrün

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 08.04.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über die Einleitung des Satzungsverfahrens zu dem Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

sowie

über die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün, Fassung 19.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2020 der Einleitung des Satzungsverfahrens zu dem Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün (Beschlussnummer: 116/2020) zu. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtrat hat weiterhin in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2022 den Vorentwurf des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan, Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün, Fassung vom 19.11.2021, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1000) und dem textlichen Teil sowie der Begründung mit dem Umweltbericht beschlossen und die Unterlagen zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussnummer: 118/2021) bestimmt.

Das Plangebiet gemäß nebenstehender Abbildung wird begrenzt im Nordosten durch die Hauptmannsgrüner Straße sowie im Süden durch die Irfersgrüner Bahnhofstraße. Es umfasst die Flurstücke 494/1 und 494/6 der Gemarkung Irfersgrün.

Bei dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün handelt es sich um eine Vorrats- oder Angebotsplanung für eine Wohnbebauung. Im Rahmen der Erschließungsplanung ergaben sich in der Kostenermittlung für die Erschließungsleistungen des Baugebiets - trotz Prüfung verschiedener Sparvarianten - sehr hohe Investitionsvolumen. Eine Umsetzung der rechtskräftigen Planung ist auf dieser Grundlage für mögliche Investoren unwirtschaftlich und damit unabsehbar.

Zur Realisierung des Baugebietes wurde eine neue Erschließungsvariante erarbeitet. Grundgedanke ist, die Verkehrsflächen und Leitungslängen bei einer optimaleren Ausnutzung des Flächenangebotes so gering wie möglich zu halten. Dadurch entstehen auch attraktivere Grundstücksgrößen und die Erreichbarkeit der Baugrundstücke wird erheblich verbessert.

Bei diesem Änderungsbebauungsplan ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün soll mit Inkrafttreten des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün vollständig ersetzt werden.

Die Vorentwurfsunterlagen des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ OT Irfersgrün, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (1:1.000) und dem textlichen Teil sowie der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom 19.11.2021 liegen in der Zeit

                                   vom   07.03.2022   bis   08.04.2022

in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 205, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:   

                                    Montag           9.00 bis 12.00 Uhr

                                    Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                                    Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

                                    Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung der Stadtverwaltung (Rathaus) aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt für die Beteiligung das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Vorentwurfsunterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Seite der Stadt Lengenfeld www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Unsere Stadt - Stadtentwicklung - Bauleitplanung“ eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

In begründeten Fällen können die Unterlagen weiterhin in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld eingesehen werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).

Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 037606 305-11 oder 037606 305-41 oder per E-Mail unter bauamt@stadt-lengenfeld.de ist dafür notwendig.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Adresse oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung der Stadtverwaltung ist die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift unter der o. g. Bedingung einer Voranmeldung möglich. Darüber hinaus können Stellungnahmen in elektronischer Form bei der Beteiligung per E-Mail unter bauamt@stadt-lengenfeld.de oder über das Zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de abgeben werden (§ 4 Abs. 2 PlanSiG).

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lengenfeld in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Lengenfeld, den 18.02.2022                                   
 

Bachmann                                                                                                  

Bürgermeister                                                                                           

                                                                                                                              

           

Kontaktperson

Stadt Lengenfeld
Bauamt 
Frau Wagner
Hauptstraße 1
08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-42
Fax: 037606 305-46
E-Mail: bauamt-wagner@stadt-lengenfeld.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Lengenfeld

vertreten durch den Bürgermeister Volker Bachmann

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel.: 037606 305-0

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Lengenfeld

Herr Thomas Grenzendörfer

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Lengenfeld

Bauamt

Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld

Tel. 037606 305-40

E-Mail: bauamt@stadt-lengenfeld.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens „Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7, Allgemeines Wohngebiet „Hauptmannsgrüner Straße“ Ortsteil Irfersgrün.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

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  • Begründung

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