Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Satzung z. Aufhebung d. Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. E-81 „Gewerbegebiet Stahmeln, Druckerei Springer“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.04.2023 bis 10.05.2023
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Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. E-81 „Gewerbegebiet Stahmeln, Druckerei Springer“ (fett umrandet), Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. E-81 „Gewerbegebiet Stahmeln, Druckerei Springer“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt und für den Satzungsentwurf die öffentliche Auslegung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs wurde am 13.01.2023 durch den Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung getroffen, mit anschließender Information im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau. Die Vorlage ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden, sie ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-07860).

Das Plangebiet für den aufzuhebenden Vorhaben- und Erschließungsplan befindet sich in Leipzig-Nordwest, im Ortsteil Lützschena-Stahmeln westlich der Druckereistraße zwischen dem Kleingartenverein (KGV) „Drei Tannen“ und dem KGV „An der Ziegelei 1933“ (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Die derzeitige Eigentümerin beabsichtigt die Umgestaltung des Bestandsgebäudes. Außerdem strebt eine Telekommunikationsanbieterin die Entwicklung und Nutzung eines Teilgrundstückes an. Die geltenden Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes stehen diesen Entwicklungsabsichten entgegen. Mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um von den Festsetzungen abweichende bauliche Nutzungen auf der Grundlage von § 34 BauGB zulassen zu können.

Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes und die Begründung werden

vom 04.04.2023 bis 10.05.2023

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden

Mo/Mi             8:00 Uhr – 15:00 Uhr                          

Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr              

Fr                   8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Auch im Internet sind die Planunterlagen verfügbar:

- https://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

- Zentrales Landesportal Bauleitplanung https://www.bauleitplanung.sachsen.de

- Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-07860).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

 

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab oder Frau Fallmann.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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