Innenbereichssatzung Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Satzung Nr. 472.1 "Ergänzungssatzung Klinikum St. Georg", Leipzig-Nord

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2025 bis 21.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Räumlicher Geltungsbereich der „Ergänzungssatzung Klinikum St. Georg“ (Satzung Nr. 472.1, fett umrandet) . Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

Die Satzung Nr. 472.1 „Ergänzungssatzung Klinikum St. Georg“, Leipzig-Nord“ soll nach den Vorschriften des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 und Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt und für den Satzungsentwurf die öffentliche Auslegung durchgeführt werden (analog § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB).

Die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes wurde am 04.03.2025 durch den Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung getroffen, mit anschließender Information im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau.

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig Nord, im Ortsteil Eutritzsch, westlich der Klinikgebäude Nrn. 22 und 54 und nördlich der Klinikgebäude Nrn. 12 und 23 des Klinikums St. Georg (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung wird das bisher im Außenbereich gelegene Plangebiet in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (oder auch den sogenannten unbeplanten Innenbereich) einbezogen. Bauanträge sind nach In-Kraft-Treten dieser Satzung nach § 34 BauGB zu beurteilen. Durch die Ergänzung soll der erforderliche Bedarf des Klinikums St. Georg nach einem Baufeld für das geplante Mitteldeutsche Infektionsschutzzentrum gedeckt und somit eine wirtschaftliche Betreibung eines modernen, zukunftsfähigen Krankenhauses Klinikum St. Georg gGmbH ermöglicht werden.

Unter Anwendung des § 34 Absatz 5 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 1a Absatz 3 BauGB besteht ein naturschutzfachliches Ausgleichserfordernis. Dieses wird durch ein vom Klinikum St. Georg entwickeltes Maßnahmenkonzept kompensiert. Der erforderliche Ausgleichsumfang ist durch das Klinikum im nachgelagerten Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung und seine Begründung werden

vom 15.04.2025 bis 21.05.2025

über die Webseite der Stadt Leipzig unter http://www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen wie folgt:

  • Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                

Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr

Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr

Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

  • Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Di. bis Do. 13 – 18 Uhr und Fr. 13 – 15 Uhr eingesehen werden.
  • Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Vorlage im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinformation.leipzig.de (Vorlage Nr. VIII-DS-00593).

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, per E-Mail an stadtplanung.stellungnahmen@leipzig.de oder über das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseiten zugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Kontakt

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab und Herrn Weber.

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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