Verfahren Landkreis Nordsachsen Haushalt und Finanzen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2026

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.02.2026 bis 04.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Das Landratsamt Nordsachsen hat für das Haushaltsjahr 2026 Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung aufgestellt. Der Entwurf dessen wird vom Landratsamt erarbeitet, in den Ausschüssen diskutiert, vom Kreistag beschlossen und von der Landesdirektion als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Die Beschlussfassung ist für die Dezember-Sitzung des Kreistages vorgesehen.

Gemäß § 61 der Sächsischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung steht der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 24. Februar 2026 bis zum 4. März 2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereit. Die Auslegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Beteiligungsportal des Landkreises Nordsachsen.

Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis einschließlich 13. März 2026) Einwendungen gegen den Entwurf wie folgt erheben:

  • elektronisch über das Beteiligungsportal,
  • schriftlich an das Dezernat Verwaltung und Finanzen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau,
  • oder zur Niederschrift.

Kontakt

Zuständige Stelle:

Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Verwaltung und Finanzen
Amt für Finanzen und Controlling
Schloßstraße 27
04860 Torgau

Ansprechpartnerin:

Frau Daniela Kretzschmar
Telefon: 03421 758-2002

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