Terminvereinbarung Landkreis Nordsachsen Arbeit

Terminbuchung Gesundheitszeugnis - Standort Torgau - Raum 314

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Terminvereinbarung Gesundheitszeugnis

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr) reinigen, brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Diese werden von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes des Landkreises Nordsachsen durchgeführt

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Kontaktperson

Telefon: 03421 758 6307

Datenschutzerklärung

Information zum Datenschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,


entsprechend Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) teilen wir Ihnen bei der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt Folgendes mit:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Gesundheitsamt des Landratsamtes.
Anschrift: Landratsamt Nordsachsen
Gesundheitsamt
04855 Torgau
Amtsleiterin: Frau Dr. Steffi Melz
Tel.: 03421/758 6301

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Anschrift: Landratsamt Nordsachsen
Datenschutzbeauftragter
04855 Torgau
Tel.: (03421) 758-1434
Email: Datenschutzbeauftragter@lra-nordsachsen.de
Die personenbezogenen Daten werden zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zur Dokumentation und Abrechnung nach vorgenanntem Gesetz erhoben und im IT-Programm „Octoware TN“ verarbeitet.
Zu diesem Zwecke erheben wir folgende Daten von Ihnen:
Vor-/Nachname und Geburtsdatum, priv. Adresse
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist entsprechend der oben genannten Vorschrift erforderlich.
Sie haben gegenüber dem Landratsamt Nordsachsen (Gesundheitsamt) das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung. Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Archivierungsfrist, gem. VwV Aktenführung, nach 10 Jahren. Sie können eine vorherige Löschung der Daten nach Artikel 17 DSGVO verlangen, sofern Gründe nach den Abs. 1 und 2 vorliegen und kein Ausschlusstatbestand nach Artikel 17 Abs. 3 gegeben ist.
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Zur statistischen Auswertung eine anonymisierte Datenaufbereitung und Auswertung, sowie eine anonymisierte Weitergabe an das Statistische Landesamt.
Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den diese Daten erhoben wurden, stellt das Gesundheitsamt Ihnen vor dieser Weiter-verarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und andere maßgebliche Informationen zur Verfügung.

Informationen

Übersicht

Status

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.01.2023 bis 19.12.2023
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