Veranstaltung Landkreis Görlitz Arbeit

Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - in Niesky 26.11.2024, 09.30 Uhr

  • Status Aktiv
  • Termin 26.11.2024 09:30 Uhr
  • Buchungsstatus 1 freier Platz
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Gesundheitsausweis/Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Zielgruppe

  • Personal, das Umgang mit Lebensmitteln entsprechend §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat:
    • Beschäftigte in Küchen (auch Ausgabeküchen), Kantinen, Säuglingsheimen, Gaststätten, eingeschlossen Spül- und Reinigungskräfte
    • Veranstalter von Kochkursen
    • Pflegepersonal in Heimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegen und vergleichbaren Einrichtungen, welches auch in der Küche arbeitet und nicht nur das fertige Essen verteilt, portioniert und beim Verzehr hilft
    • Lehrer in Hauswirtschaftsschulen, allgemeinbildenden Schulen und Schulen für geistig Behinderte, die Kochunterricht erteilen
    • Schüler und Eltern, die Schulfrühstück herstellen oder unverpackt verkaufen
    • Tagesmütter, die regelmäßig kochen (mit Fleisch, rohen Eiern, Salaten)
    • Beschäftigte in Fitnessstudios, die Getränke auf Milchbasis herstellen
    • Schülerpraktikanten, Ferienarbeit, FSJ, FÖJ, Bufdi
  • Belehrt werden Personen, die im Landkreis Görlitz wohnhaft sind oder arbeiten
  • Von der Belehrungspflicht ausgenommen sind:
    • Kellner ohne Küchenzutritt,
    • Pfleger und Erzieher (auch Schüler und Studenten im Praktikum), welche ausschließlich fertiges Essen verteilen und beim Verzehr helfen,
    • Personen, die bereits ein Gesundheitszeugnis nach § 18 BSeuchG besitzen,
    • Personen, die nicht gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen (Vereinsfeste, Sportveranstaltungen, Kuchenbasare, etc.), wenn die Tätigkeiten nur an wenigen Tagen im Jahr unregelmäßig bei vereinzelten Veranstaltungen ausgeführt werden. Es wird empfohlen, dass eine Person an der Belehrung nach § 43 IfSG teilnimmt und dann vor weiteren Veranstaltungen andere Vereinsmitglieder etc. aktenkundig belehrt.

Angebot/Leistungsangebot

  • Durch das Gesundheitsamt erfolgt die Erstbelehrung nach § 43 IfSG.
  • Die Ausfertigung von Zweitschriften des Nachweisheftes gemäß § 43 IfSG erfolgt auf Anfrage, hierfür ist keine weitere Belehrung notwendig.
  • Es kann eine beglaubigte Kopie des Nachweisheftes nach § 43 IfSG ausgestellt werden, z.B. wenn der Teilnehmer mehrere Arbeitgeber hat.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
    • minderjährige, geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen müssen die Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten/ gesetzlichen Betreuers mitbringen.
    • Kostenbefreiung bei befristeten Ausstellungen

Gebühren 

  • Die Kostenerhebung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis des Gesundheitsamtes auf Grundlage des aktuell gültigen Sächsischen Kostenverzeichnisses.
  • Die Kosten für die Belehrung sowie die Bescheinigung betragen 37,00€
  • Kostenbefreiung bei Praktika, FSJ, BVJ o.ä. möglich - dann Ausstellung einer befristeten Bescheinigung

Hinweise 

  • Es ist aus Kapazitätsgründen zwingend notwendig, im Vorfeld einen Termin für die Belehrung zu vereinbaren. 
  • Es handelt sich um eine Gruppenbelehrung, anschließend erfolgt mit jedem Teilnehmer ein Einzelgespräch.
  • Es müssen insgesamt ca. 2 Stunden Zeit eingeplant werden. 
Veranstaltungstermin
Dienstag 26.11.2024 09:30 - 11:00 Uhr
Termin speichern
Veranstaltungsort
Gesundheitsamt Landkreis Görlitz, Raum 212
Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
19.09.2024 12:00 Uhr - 25.11.2024

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 19.09.2024 bis zum 25.11.2024 online gebucht werden.

Kontaktperson

Tel.: 03581 663-2678

E-Mail: ifs-belehrung@kreis-gr.de

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO für das Sachgebiet Infektionsschutz/ Kommunalhygiene/Wasser finden Sie auf der Website des Landkreises Görlitz unter dem Link http://datenschutz-hygiene.landkreis.gr.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang