Öffentliche Bekanntmachung zur Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre Beschlussnummer 45-6/20 für das Gebiet des Bebauungsplanes "Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches" der Stadt Hartha
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Hartha in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Gegenstand der Satzung
Die vom Stadtrat am 06.02.2020 beschlossene und am 05.03.2020 im Amtsblatt bekannt gemachte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches“ der Stadt Hartha (Beschlussnummer 45-6/20) wird aufgehoben. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung erstreckt sich auf das in § 2 genannte Gebiet.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung der Veränderungssperre umfasst das gesamte bebaute und baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilende Stadtgebiet der Stadt Hartha mit Ausnahme der Ortsteile. Für die Ortsteile ist aufgrund ihrer dörflichen Struktur und Einwohnerstärke und -dichte sowie des sich nach den Maßgaben des § 34 BauGB ergebenden Zulässigkeitsrahmens für zentrenrelevanten Einzelhandel kein Regelungsbedarf im Rahmen dieser Bebauungsplanung erkennbar. Die in der Anlage beiliegende Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Aufhebungssatzung.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hartha, den 31.03.2021
Ronald Kunze
Bürgermeister
Herr Fischer
Amtsleiter Bau- und Ordnung
034328-52-160