Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großröhrsdorf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
"Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue"
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB &
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat von Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 29.09.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue" in der Fassung vom 16.09.2026, bestehend aus Planzeichnungen (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst Teile der Flurstücke 983, 984/8, 1281/2 und 1281/7 der Gemarkung Bretnig.
Planungsziel ist die Verlagerung und Erweiterung des in der Adolf-Zschiedrich-Straße 2a ansässigen Penny-Lebensmittelmarktes in einen Ersatzneubau innerhalb des Plangebietes. Dadurch soll die verbrauchernahe Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs am Standort gesichert werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue" in der Fassung vom 16.09.2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Kommune wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026
auf der Homepage der Stadt Großröhrsdorf
https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue" im Bauamt der Stadt Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf während folgender Zeiten:
Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an info@grossroehrsdorf.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Großröhrsdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
Die naturschutzfachliche Kompensation der Eingriffe erfolgt innerhalb des Plangebietes (M1) sowie ca. 2 km westlich des Plangebietes auf Teilen des Flurstücks 1780/2 der Gemarkung Großröhrsdorf (EM1).
Die Geotechnische Stellungnahme trifft Aussagen u.a. zu Baugrund (Standsicherheit, Tragfähigkeit), Bodenaushub (orientierende abfallrechtliche Untersuchungen) und hydrogeologischen Verhältnissen (Versickerungsfähigkeit).
Das Gutachten untersucht die Schalleinwirkungen der geplanten Marktnutzung auf umgebende schutzbedürftige Nutzungen und trifft Empfehlungen zur Vermeidung von Lärmkonflikten.
Großröhrsdorf, den 16.10.2026
Stefan Schneider
Bürgermeister
Anlagen
Frau Beatrice Sachse beatrice.sachse@grossroehrsdorf.de Tel.: 035952 28368