Bebauungsplan Stadt Großröhrsdorf Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 06.03.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großröhrsdorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

"Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue"

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB &

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat von Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke 983 und 1281/7 der Gemarkung Bretnig.

Planungsziel ist die Verlagerung und Erweiterung des in der Adolf-Zschiedrich-Straße 2a ansässigen Penny-Lebensmittelmarktes in einen Ersatzneubau innerhalb des Plangebietes. Dadurch soll die verbrauchernahe Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs am Standort gesichert werden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Gleichzeitig wird die Umweltprüfung durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand: 09.12.2025 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar

vom 26. Januar 2026 bis einschließlich 6. März 2026

zu den Dienstzeiten

Montag:            8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:          8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:      8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:             8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.

Gleichzeitig werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/  und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf der o.g. Planung schriftlich und mit telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Großröhrsdorf, den 23.01.2026                                                                        

Stefan Schneider

Bürgermeister

Kontakt

Frau Beatrice Sachse
beatrice.sachse@grossroehrsdorf.de
Tel.: 035952 28368

Datenschutzerklärung

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

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