Bebauungsplan Stadt Großröhrsdorf Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan "Am Festplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2025 bis 05.01.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit

(gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 mit Beschluss Nr. StR 075-13./25 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ in der Fassung vom 14.11.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ wurde in der Stadtratssitzung am 28.10.2025 gefasst. Ziel ist die Anpassung des rechtskräftigen Bebauungsplanes an die fortgeschriebene Gebäudeplanung, die eine vergrößerte Grundfläche und veränderte Lage der Sporthalle sowie eine geänderte Einordnung der notwendigen Stellplätze vorsieht. Grundzüge der Planung werden durch die Planänderung nicht berührt.

Das Bebauungsplan-Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ wurde gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Festplatz“ in folgenden Punkten geändert und ergänzt:

-           Anpassung des Baufensters an die geänderte Gebäudeplanung, Verkleinerung
der Fläche für Gemeinschaftsstellplätze

-           Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ 0,4) statt der überbaubaren Grundfläche

-           Änderung der Zweckbestimmung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung in Festplatz und Parkplatz

-           Ergänzung textlicher Festsetzungen zur zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl, zu zulässigen Nutzungen im Bereich der Freianlagen, zur Dachbegrünung auf mindestens 25 % der Dachfläche und zur Zulässigkeit von Geothermie in der südlichen Grünfläche

-           Anpassung der Begründung an die geänderten Planinhalte.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Festplatz“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand: 14.11.2025 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar

                    vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 05. Januar 2026

zu den Zeiten

Montag:            8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:         8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag:    8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:             8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf der o.g. Planung schriftlich oder mit telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.  

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Großröhrsdorf, 28.11.2025

Stefan Schneider

Bürgermeister

Kontakt

Frau Beatrice Sachse
beatrice.sachse@grossroehrsdorf.de
Tel.: 035952 28368

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