Bebauungsplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

Hofgut Güldengossa

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2026 bis 08.05.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

zum Bebauungsplan „Hofgut Güldengossa“

als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Der Gemeinderat Großpösna hat am 19.05.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Hofgut Güldengossa“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,41 ha und beinhaltet die Flurstücke 121/9, 121/10, 122/9, 123/8 und 123/9 der Gemarkung Güldengossa. Der Umgriff des Plangebietes ist in der nachfolgenden Abbildung (Anlage 1) dargestellt.

Das Plangebiet ist eine Nachverdichtungsfläche, für die die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen geschaffen werden sollen, inklusive etwaiger für die genannten Nutzungen erforderlicher äußerer und innerer Erschließung.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB werden eingehalten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Hofgut Güldengossa“, bestehend aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 16.03.2026 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Hofgut Güldengossa“, bestehend aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 16.03.2026, wird in der Zeit

vom 07.04.2026 bis 08.05.2026

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag                                                                                              13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag                                                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                                                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                            09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                                                    09:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 07.04.2026 bis 08.05.2026 im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an gemeindeverwaltung@grosspoesna.de eingereicht werden. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Daniel Strobel

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

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Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

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