Bebauungsplan Gemeinde Großpösna Erneute Beteiligung

MHI - Nord - 3. Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2024 bis 02.07.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner Sitzung am 24.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes (BPL) nach § 30 Abs. 1 BauGB für eine „Magdeborner Halbinsel Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Ergebnis einer Überprüfung der Planungsziele u. a. im Hinblick auf die Tourismusstrategie und Wirtschaftlichkeit wurde das Verfahren bis zur Satzungsreife geführt, jedoch im Jahr 2015 ausgesetzt. Nachdem inzwischen Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Modifizierungen der Nutzungsabsichten und Abweichungen zu den ursprünglichen Zielen des Planes eingetreten sind, möchte die Gemeinde das Verfahren wieder aufnehmen. Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, für das Planungsgebiet die rechts­verbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur touristischen und freizeitorientierten Sicherung des exponiert liegenden Areals am Störmthaler Sees zu schaffen, unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.01.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes, Stand 15.01.2024 gebilligt und zur Auslegung nach §§ 3,4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis zum 15. März 2024.

Aufgrund der Hinweise wurde der 2. Entwurf des Bebauungsplanes geändert. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 10.06.2024 den 3. Entwurf, Stand 10.06.2024 gebilligt und zur erneuten, eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB sowie öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes Großpösna im Norden der Magdeborner Halbinsel (MHI) am Störmthaler See. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkungen

  • Gruna: 1/23, 1/35, 1/36 tlw., 39/7, 39/8, 39/9,
  • Göltzschen:1/15 tlw.,1/16, 1/17 tlw., 2/10, 2/17,2/18 tlw.,7/8,7/9 tlw., 39/4,39/7,39/8 tlw., 40/4 tlw.,
  • Magdeborn: 1/11, 1/12 tlw,

mit einer Gesamtfläche von ca. 14,03 ha. Das Plangebiet wird umgrenzt

  • im Norden: Wasserflächen des Störmthaler Sees,
  • im Osten: Wasserflächen des Störmthaler Sees,
  • im Süden: Landwirtschaftliche Nutzfläche im Eigentum der Gemeinde (derzeit verpachtet), Ruderalstrukturen, Erschließungswege, Flächen vom Bebauungsplan des mittlerweile verworfenen Helmholtz-Zentrums sowie südöstlich Angrenzung an bestehenden Bebauungsplan „Grunaer Bucht“
  • im Westen: Wasserflächen des Störmthaler Sees.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, zu unterrichten. Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung zum 3. Entwurf vom 10.06.2024, werden die Planungsunterlagen des Bebauungsplans „Magdeborner Halbinsel Nord“ der Gemeinde Großpösna, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den Textfestsetzungen Teil B, der Begründung, in der Zeit

vom 18. Juni 2024 bis zum 02. Juli 2024

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag                   13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag            09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                   09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 18. Juni 2024 bis zum 02. Juli 2024 im Internet unter www.grosspoesna.com (> Bürgerservice > Beteiligungsportal) sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Arten verfügbarer Umweltinformationen, bestehend aus Begründung (inkl. Hinweise, der Anlage A-I Artenliste Gehölze), Umweltbericht (als Teil der Begründung) zum Bebauungsplan, Anlage A-II - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Anlage A-III - Bestandskartierung Biotoptypen, alles Stand vom 10.06.2024 sind für den 3. Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:

Fläche

  • Beschreibung der derzeitigen Flächennutzung im Plangebiet,
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens, z.B. durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen sowie Überbauung und Versiegelung,
  • Hinweise zur intensivierten Flächennutzung mit dem Ziel einer hohen Durchgrünung und freizeittouristischen Nutzung.

Boden

  • Beschreibung der Bodenarten, Bodenfunktionen und anthropogenen Vorbelastung durch Bergbautätigkeit,
  • Aussagen zur Schadstofffreiheit der Altlastenflächen im Plangebiet,
  • Hinweis zur Erhaltung der Bodenfunktionen durch geplanten Begrünungsmaßnahmen und dem Erhalt von Waldflächen.

Wasser

  • Aussagen zur dezentralen Versickerung von Niederschlagswasser in obere Bodenschichten,
  • Beschreibung der geringen Beeinträchtigung der Niederschlagsversickerung und Grundwasserneubildung.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Aussagen zur Bedeutung der Pflanzen und Gehölze als Habitat für die vorkommende Fauna,
  • Beschreibung der Beeinträchtigungen für die vorhandene Vegetation,
  • Erfassung der Fauna aus dem Jahr 2022, Hinweise zur Habitatpotenzialanalyse im Rahmen der Artenschutzbetrachtung,
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung sowie eine geänderte Flächennutzung,
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung, Ökologische Baubegleitung, Schutz vor Vogelschlag),
  • Aussagen zu Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote.

Klima und Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und durch eine geänderte Flächennutzung,
  • Aussagen zum Klimawandel und möglichen Anpassungsmaßnahmen.

Landschaft

  • Beschreibung der Wertigkeiten des Landschaftsbildes im Bereich der naturbelassenen Uferbereiche,
  • Veränderungen durch die Baufeldfreimachung wie Gehölzrodungen, den Baulärm sowie entstehenden Gebäude und Infrastrukturen,
  • Darstellung neuer Blickbeziehungen in den Landschaftsraum bzw. auf den See durch Sichtachse von der Alten F95 zur geplanten Seebrücke.

Mensch inkl. deren Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

  • Informationen zur Schaffung neuer Erholungsmöglichkeiten, Verbesserung der Zugänglichkeit für landschaftsbezogene Erholung.

Kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter

  • keine Bau- oder Bodendenkmäler im Plangebiet, Mahnmal ist die Überlebens-Kastanie „Gruna“.

Schutzgüter nach Naturschutzrecht

  • keine Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum.

Sonstige Angaben

  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke,
  • Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich,
  • Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie Kompensationsmaßnahmen,
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen (2017),
  • Angaben zu Ersatzmaßnahmen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeinde abgegeben werden.

Großpösna, 10.06.2023

Daniel Strobel

Bürgermeister           

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Biotopkartierung
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanz

Informationen

Übersicht
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