Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

Generationenpark Großpösna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.02.2020 bis 13.03.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Generationenpark Großpösna“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemarkung Großpösna der Gemeinde Großpösna nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Generationenpark Großpösna“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 16.12.2019 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich ist in der unten beigelegten Übersichtskarte dargestellt.

Im Rahmen des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Generationenpark Großpösna“ werden folgende Ziele verfolgt:

  • Überplanung noch nicht realisierter brachliegender Plangebietsflächen im Innenbereich der Ortslage Großpösna als Hauptort und zentraler Versorgungsbereich der Gemeinde unter der Prämisse, das Plangebiet als wichtigen neuen Bestandteil in die neue Mitte des Ortsteils Großpösna zu integrieren,
  • Umsetzung der im Gemeindeentwicklungskonzept für den Wohnungsbau formulierten Entwicklungsziele; so sollen Flächenpotenziale zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums in Verbindung mit einer Verbesserung der ÖPNV-Angebote genutzt sowie eine ausreichende Nutzungsmischung unterschiedlicher Wohnformen von Seniorenwohnen und Familienwohnen angestrebt werden,
  • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Bebauung der innerörtlichen Brachfläche; die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen eine städtebaulich geordnete Entwicklung und stellen auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Nutzung ab.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Generationenpark Großpösna“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a des BauGB ist gemäß § 13a Abs. 2 das vereinfachte Verfahren entsprechend § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB konnte abgesehen werden (§ 13 Abs. 2 Punkt 1).

Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Generationenpark Großpösna“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 16.12.2019 wird in der Zeit

vom 10.02.2020 bis zum 13.03.2020

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum),   während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag                                                                   13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag                      09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                      09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                  09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                         09.00 Uhr - 12:00 Uhr.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 10.02.2020 bis zum 13.03.2020 im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Gemeindeverwaltung Großpösna schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 3 Abs. 2 Satz 3).

Dr. Gabriela Lantzsch

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297 718 20

Fax: 034297 718 10

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

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