Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ"
Der Stadtrat der Stadt Gröditz in seiner Sitzung am 27. Februar 2024 mit Beschluß 2024/011 den 3. Entwurf zum vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ", sowie Begründung und den Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen bestimmt.
Nach der öffentlichen Auslegung wurde der 2. Entwurf überarbeitet. Wesentliche Inhalte der Änderung sind:
- Berechnung der Versickerungsanlage (Anlage 4)
- Überarbeitung des Umweltberichtes zum Thema Wasser
- Präzisierung der Nutzung der vorhandenen Brunnen und Hydranten
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Gröditz: 537/6, 799/2, 798/3, 797/3, 517/2 (teilweise), 530 (teilweise).
Mit dem vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ" soll Planungsrecht für einen Annahmestandort für Privatmüllentsorgung geschaffen werden.
Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen
- Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB "WERTSTOFFHOF GRÖDITZ", Stand Dezember 2023
- Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) gemäß §12 BauGB, Stand 12/2023
- Begründung, Teil II (Umweltbericht), Stand Dezember 2023, erstellt durch das Planungs-büro Siedlung und Landschaft in Luckau
- Anlage 1 _ Geotechnischer Bericht, Stand 26.04.2023
- Anlage 2 _ Nachweis KKA
- Anlage 3 _ Abstimmung TWZV
- Anlage 4 _ Berechnung Muldenversickerung, Stand 29.11.2023
- Anlage 5 _ Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Versickerung
werden
vom 25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024
in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung außerhalb der Dienststunden.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Gröditz www.stadt-groeditz.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist hat Jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtver-
waltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beim Beschluss zur Abwägung zum oben genannten Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gröditz, 28. Februar 2024
Münch
Bürgermeister
Silke Lehmann
Tel. 035263 / 3289-48