Umfrage Gemeinde Lichtenau Moderne Verwaltung

Meldung als Wahlhelfer für die Landratswahl am 26. Januar 2025 und einen möglichen 2. Wahlgang am 16. Februar 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.10.2024 bis 06.12.2024
  • Teilnehmer 8 Teilnehmer
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Die Gemeinde Lichtenau möchte allen Interessierten Wahlberechtigten die Möglichkeit bieten, aktiv an diesen Wahlen mitzuarbeiten. Dazu können Sie sich ab sofort bei der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau per E-Mail post@gemeinde-lichtenau.de melden oder Sie füllen ganz einfach das unten stehende Formular aus und senden es ab. 

Eine Anmeldung beim Beteiligungsportal ist nicht notwendig.

Für Ihr Engagement erhalten Wahlhelfer eine pauschale Entschädigung von 50,00 Euro je Wahlsonntag. Damit Sie bestmöglich für Ihre Tätigkeit im Wahlraum vorbereitet sind, bietet die Gemeinde Lichtenau verschiedene Schulungstermine an. In einem Planspiel werden wir den Wahltag schon einmal einüben. Dabei erhalten Sie wichtige Hinweise zur Ausübung Ihres Wahlehrenamtes. Insbesondere wissen Sie nach unserem Planspiel, was während der Stimmenabgabe zu beachten ist (Führung der Wählerverzeichnisse, Wahrung des Wahlgeheimnisses) und wie nach Abschluss der Stimmabgabe die Stimmauszählung erfolgt. Als Termine für die Wahlschulungen bieten wir an:

- Dienstag, 14.01.2025 17.00 Uhr bis 18.15 Uhr oder

- Mittwoch, 15.01.2025 10.00 Uhr bis 11.15 Uhr

Alle Schulungen finden im Ratssaal der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau statt. Alle Wahlhelfer erhalten Anfang Januar eine Berufung mit der Post. Jeder, der sich als Wahlhelfer gemeldet hat, kann zu seinem Wunschtermin an der Schulung teilnehmen.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Kontaktdaten

  • Pflichtangabe
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  • Pflichtangabe
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  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016); maximaler Wert: 01.09.2006
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 16; maximale Länge: 30
  • Wir überweisen Ihnen ca. zwei Wochen nach Ihrem Einsatz als Wahlhelfer 50,00 Euro
  • Pflichtangabe
  • Wir überweisen Ihnen nach Ihrem Einsatz als Wahlhelfer 50,00 Euro
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, zu der wir Sie auch am Wahltag im Wahlraum erreichen können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO in Ausübung der rechtlichen Pflichten gemäß dem Kommunalwahlgesetz Sachsen, dem Sächsischen Wahlgesetz sowie dem Bundeswahlgesetz. Die Gemeinde Lichtenau speichert und verwendet Ihre o.g. Daten nur für die Ausübung des Wahlehrenamtes. Ihre Daten werden für den Zeitraum von 4 Jahren, mindestens aber bis der angegebene Zweck erfüllt ist, gespeichert. Selbstverständlich haben Sie das Recht, der Speicherung und Verwendung jederzeit zu widersprechen, wir werden Ihre Daten dann unverzüglich löschen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte über den Wahlvorstand hinaus erfolgt nicht. Verantwortlich ist die Gemeinde Lichtenau. Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Lichtenau erreichen Sie per Mail unter datenschutz@gemeinde-lichtenau.de. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Weiterführende Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals können Sie in den "Zusätzlichen Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung »Beteiligungsportal«" (https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-4486) der Sächsischen Staatskanzlei entnehmen.

Ich erkläre mich zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand bereit und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke zu.

Mein Wunschwahlvorstand

Sehr gern berücksichtigen wir Ihre Wünsche. Unsere Wahlvorstände werden aus 6-8 Wahlhelfern gebildet. Wir achten auf Ihren Wohnort und bisherige Wahlhelfereinsätze.

Ich bin am Wahlsonntag verfügbar

  • möglicher 2. Wahlgang
Pflichtangabe

Kontaktperson

Martin Lohse

Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Einwilligung benötigen. Den Vordruck haben wir im Rathaus der Gemeinde Lichtenau, Bürgerservice, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau und auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenau unter www.gemeinde-lichtenau.de/formulare.html für Sie bereitgestellt. Wir danken für Ihr Verständnis.

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