Flächennutzungsplan Gemeinde Lichtenau Beschluss

Gemeinde Lichtenau Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.09.2024 bis 02.09.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lichtenau

Die vom Gemeinderat der Gemeinde Lichtenau am 05.06.2023 festgestellte 3. Änderung des seit 01.02.2011 wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Lichtenau wurde mit Bescheid der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen vom 13.09.2023, Aktenzeichen 22B170078 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann diesen Plan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, während der Sprechzeiten
Montag               13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag             09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag        13.00 – 16.00 Uhr
Freitag                 09.00 – 12.00 Uhr
kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachungsanordnung:
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lichtenau, den 15.11.2023


Andreas Graf, Bürgermeister

Planausschnitt 3. Änderung Flächennutzungsplan Lichtenau

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung
Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau

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