Umfrage Gemeinde Lichtenau Moderne Verwaltung

Meldung als Wahlhelfer für die Wahlen 2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.11.2023 bis 02.09.2024
  • Teilnehmer 59 Teilnehmer
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Die Gemeinde Lichtenau möchte allen Interessierten Wahlberechtigten die Möglichkeit bieten, aktiv an diesen Wahlen mitzuarbeiten. Dazu können Sie sich ab sofort bei der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau per E-Mail post@gemeinde-lichtenau.de melden oder Sie füllen ganz einfach das unten stehende Formular aus und senden es ab. 

Eine Anmeldung beim Beteiligungsportal ist nicht notwendig.

Für Ihr Engagement erhalten Wahlhelfer eine pauschale Entschädigung von 50,00 Euro. Damit Sie bestmöglich für Ihre Tätigkeit im Wahlraum vorbereitet sind, bietet die Gemeinde Lichtenau verschiedene Schulungstermine an. In einem Planspiel werden wir den Wahltag schon einmal einüben. Dabei erhalten Sie wichtige Hinweise zur Ausübung Ihres Wahlehrenamtes. Insbesondere wissen Sie nach unserem Planspiel, was während der Stimmenabgabe zu beachten ist (Führung der Wählerverzeichnisse, Wahrung des Wahlgeheimnisses) und wie nach Abschluss der Stimmabgabe die Stimmauszählung erfolgt. Da wir uns auf eine hohe Wahlbeteiligung freuen dürfen, ist dieses Jahr die Teilnahme an der Wahlhelferschulung besonders zu empfehlen. Als Termine für die Wahlschulungen bieten wir an:

- Mittwoch, 15.05.2024 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder

- Dienstag, 21.05.2024 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Alle Schulungen finden im Ratssaal der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau statt. Alle Wahlhelfer erhalten im Mai 2024 eine Berufung mit der Post. Jeder, der sich als Wahlhelfer gemeldet hat, kann zu seinem Wunschtermin an der Schulung teilnehmen.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Kontaktdaten

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  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016); maximaler Wert: 09.06.2006
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 16; maximale Länge: 30
  • Wir überweisen Ihnen ca. zwei Wochen nach Ihrem Einsatz als Wahlhelfer 50,00 Euro
  • Pflichtangabe
  • Wir überweisen Ihnen nach Ihrem Einsatz als Wahlhelfer 50,00 Euro
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  • Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, zu der wir Sie auch am Wahltag im Wahlraum erreichen können.
  • Klicken Sie das Feld an, wenn Sie für den Termin zur Verfügung stehen.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO in Ausübung der rechtlichen Pflichten gemäß dem Kommunalwahlgesetz Sachsen, dem Sächsischen Wahlgesetz sowie dem Bundeswahlgesetz. Die Gemeinde Lichtenau speichert und verwendet Ihre o.g. Daten nur für die Ausübung des Wahlehrenamtes. Ihre Daten werden für den Zeitraum von 4 Jahren, mindestens aber bis der angegebene Zweck erfüllt ist, gespeichert. Selbstverständlich haben Sie das Recht, der Speicherung und Verwendung jederzeit zu widersprechen, wir werden Ihre Daten dann unverzüglich löschen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Verantwortlich ist die Gemeinde Lichtenau. Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Lichtenau erreichen Sie per Mail unter datenschutz@gemeinde-lichtenau.de. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Weiterführende Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals können Sie in den "Zusätzlichen Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung »Beteiligungsportal«" (https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-4486) der Sächsischen Staatskanzlei entnehmen.

Ich erkläre mich zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand bereit und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke zu.

Mein Wunschwahlvorstand

Sehr gern berücksichtigen wir Ihre Wünsche. Unsere Wahlvorstände werden aus 6-8 Wahlhelfern gebildet. Wir achten auf Ihren Wohnort und bisherige Wahlhelfereinsätze.

Pflichtangabe

Kontaktperson

Franziska Hofmann

Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Einwilligung benötigen. Den Vordruck haben wir im Rathaus der Gemeinde Lichtenau, Bürgerservice, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau und auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenau unter www.gemeinde-lichtenau.de/formulare.html für Sie bereitgestellt. Wir danken für Ihr Verständnis.

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