Parallelverfahren:
Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenau über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Parkplatzerweiterung und Photovoltaik Sonnenlandpark, OT Ottendorf““ und der 4. Änderung des FNP (Teiländerung)
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.09.2023 wurde der Vorentwurf gebilligt. Die Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Parkplatzerweiterung und Photovoltaik Sonnenlandpark, OT Ottendorf“ und zur 4. Änderung des FNP (Teiländerung) in der Fassung vom 10.08.2023, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung incl. Anlagen sind in der Zeit vom
09.10.2023 – 10.11.2023
Im Portal der Gemeindeverwaltung Lichtenau:
https://www.gemeinde-lichtenau.de
und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lichtenau im Bürgerservice (EG), Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail an post@gemeinde-lichtenau.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Letzteres kann während der üblichen Dienstzeiten
Montag: 13.00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
erfolgen.
Planungsziel: Die Gemeinde Lichtenau beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Erlebnis- und Freizeitpark GmbH & Co. KG, Am Sonnenlandpark 1-3, 09244 Lichtenau die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Vorhabenträger möchte den Bereich nördlich des Sonnenlandparks (und südlich des Gewerbegebietes Ottendorf-Süd) als Ergänzungsstandort für die vorhandenen Parkflächen und gleichzeitig zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Photovoltaik) nutzen.
Plangebiet: Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaik mit Stellplätzen Sonnenlandpark“ sowie der 4. Teiländerung des FNP Lichtenau befindet sich nördlich des Freizeitparkes „Sonnenlandpark Lichtenau“. Der Gesamtumgriff umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch das Gewerbegebiet „Ottendorf-Süd“
im Osten: durch landwirtschaftliche Nutzfläche
im Süden: durch den Erlebnis- und Freizeitpark „Sonnenlandpark Lichtenau“
im Westen: durch Verkehrsflächen (Staatsstraße S 200)
Der Bebauungsplan schließt folgende Flurstücke ein:
Gemarkung, Flurstück: Ottendorf 266/89 (teilweise); 347/a; 356/1;985/6 (teilweise); 985/7;Niederlichtenau 538/6 (teilweise)
Planunterlagen: Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und nachrichtliche Übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 10.08.2023, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:
Anlage 1: Umweltbericht
Anlage 2: Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung
Anlage 3: Unterlagen zur 4. Änderung (Teiländerung) des Flächennutzungsplanes (FNP)
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Lichtenau, 15.09.2023
Andreas Graf (Bürgermeister)
Siegel
Bauverwaltung der Gemeinde Lichtenau
Frau Cornelia Franke
037208-80018
cornelia.franke@gemeinde-lichtenau.de